Kommunale Straßenfinanzierungsstrategien nach Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW

Seminar-Nr.: 6442 Direkt zur Anmeldung / Termine
Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen aus Kämmerei sowie Tiefbau und Bauhof aus Kommunen in NRW

Die Straßenbaubeiträge sind zwar in NRW abge­schafft. Aber Straßenbau und Straßenerhaltung bleiben unverändert im kommunalen Aufgabenport­folio. Erhaltung und Finanzierung erfolgen nun nach einem ganz neuen Muster: Zum einen hat eine Kommune unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch gegen das Land hinsichtlich des ausgefallenen Beitrags.

Des Weiteren benötigen die Kommunen Strategien zur Entwicklung und Erhaltung ihrer Straßeninfra­strukturen unter Einbindung der Politik und der Bürgerschaft, um eine Finanzierung im eigenen Haushalt sicherzustellen. Das bedeutet: Wegekonzepte bzw. Straßen­erhaltungskonzepte müssen aufgestellt werden, die neben technischen und kalkulatorischen Planungen und Abwägungen beachtliche Abstimmungserfor­dernisse mit Politik und Bürgerschaft mit sich brin­gen.

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Erstausbau bleibt zudem vorerst als pflichtige Auf­gabe bestehen. Für einige Zeit entsteht so ein mehrstufiges Refinanzierungssystem, das durch die Dozenten vorgestellt und erläutert wird: Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, unterliegen der landesgesetzlichen Erstattungsleistung. Straßen­ausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 1. Januar 2024 beschlossen, unter­fallen dem bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Recht. Für Straßenbaumaßnahmen, die vor noch längerer Zeit beschlossen wurden, gilt sogar weiterhin das alte Straßenbaubeitragsrecht.

Ziel des regelmäßig fortzuschreibenden Straßen- und Wegekonzeptes ist es, im Sinne eines Handlungskonzeptes Transparenz über Straßen­unterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen herzu­stellen.

Inhalte

  • Was sind refinanzierbare Straßenausbaumaßnahmen?
  • nachmalige/andersartige Herstellung, Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung
  • welche Begriffe müssen weiterhin „sitzen“?
  • Was sind Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Das Straßen- und Wegekonzept der Kommune
  • Verfahren zur Erstellung einer transparenten Straßenrankingliste – (Bewertungsmatrix)
  • Kommunikation mit Politik und Bürgerschaft/Anliegern
  • Anliegerversammlungen – Wechselwirkung von Bürgerbeteiligung und Wegekonzept

In dem Seminar erfahren die Teilnehmer/innen, was mit der Einführung des neuen Systems seit 2024 für eine erfolgreiche Antragstellung bei der NRW-Bank notwendig ist. Die Dozenten schaffen Klarheit in diesem unübersichtlichen System und erarbeiten Vorschläge für eine strategische Vorgehensweise.

Termine & Durchführungen

Wenige Plätze 01.09.2026 Präsenz Wissenschaftspark Gelsenkirchen 380 € (USt.-befreit n. § 4 Nr. 21 UStG) ✓ Durchführung gesichert
Tag Datum Uhrzeit Ort Dozent(en)
1 01.09.2026 09:30 – 16:15 Wissenschaftspark Gelsenkirchen Dr. Dr. Roland Thomas, Bernd Mende

Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.

Anmeldung

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