Krankenversicherungsrecht im Sozialamt – Krankenhilfekosten reduzieren durch effiziente Zuordnung des Versicherungsschutzes
Seminar-Nr.: 0250 Direkt zur Anmeldung / TermineMitarbeitende der Sozialämter
Krankenversicherungskosten können für Sozialhilfeträger eine erhebliche haushälterische Belastung darstellen. Werden Leistungsberechtigte über § 264 SGB V bei einer Krankenkasse angemeldet, trägt der Sozialhilfeträger grundsätzlich die tatsächlich entstehenden Gesundheitskosten. Dabei wird in der Praxis nicht selten eine Kostenbelastung übernommen, die durch einen bestehenden oder herbeizuführenden regulären Krankenversicherungsschutz vermieden oder deutlich reduziert werden könnte.
Das Seminar zeigt auf, welche Möglichkeiten das Krankenversicherungsrecht bietet, Leistungsberechtigte aus der kostenintensiven Auftragsversorgung in eine reguläre Krankenversicherung zu überführen. Im Mittelpunkt stehen die verschiedenen Zugänge zur gesetzlichen Krankenversicherung und die Frage, wie diese in der Praxis für die Fallbearbeitung genutzt werden können.
Behandelt werden unter anderem die Auffang-Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, die Krankenversicherung der Rentner, die Versicherung über eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, freiwillige Versicherungen einschließlich des besonderen Zugangs für schwerbehinderte Menschen, die obligatorische Anschlussversicherung sowie die Familienversicherung, insbesondere auch ohne Altersgrenze. Ergänzend werden die Besonderheiten der privaten Krankenversicherung und des Basistarifs sowie Erstattungsansprüche auf Leistungen und Beiträge behandelt.
Ziel ist es, konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Krankenhilfekosten zu senken, unversicherte Bestandsfälle wieder in die GKV oder ggf. PKV überführen, bestehende Erstattungsansprüche konsequent durchsetzen und unnötige Neuanmeldungen nach § 264 SGB V zu vermeiden.
Inhalte
- Pflichtversicherungen
- Auffang-Pflichtversicherung gem. § 5 (1) Nr. 13 SGB V
- KVdR (incl. Neuregelungen seit 1.8.17, Anrechnung von Kindern bei den VVZ sowie Besonderheiten bei Spätaussiedler/innen)
- – WfbM (insbes. Ausscheiden aus einer WfbM)
- freiwillige Versicherungen
- – insbesondere der besondere Zugang für schwerbehinderte Menschen (ggf. für Spätaussiedler/innen (insbes. Aufgreifen von unversicherten Bestandsfällen))
- – obligatorische Anschlussversicherung gem. § 188 (4)
- Familienversicherungen, insbesondere die Familienversicherung ohne Altersgrenze
- Erstattungsansprüche (Leistungen und Beiträge)
- PKV, insbes. Versicherungen im Basistarif
- unversicherte Bestandsfälle wieder in der GKV (ggf. PKV) versichern
- Erstattungen erfolgreich durchsetzen
- Vermeidung von Neuanmeldungen gem. § 264 SGB V
- uvm
Termine & Durchführungen
| Tag | Datum | Uhrzeit | Ort | Dozent(en) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 13.04.2027 | 09:00 – 16:00 | Online | Jan-Hendrik Pfeiffer |
| 2 | 14.04.2027 | 09:00 – 16:00 | Online | Jan-Hendrik Pfeiffer |
| Tag | Datum | Uhrzeit | Ort | Dozent(en) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 16.11.2027 | 09:00 – 16:00 | Wissenschaftspark Gelsenkirchen | Jan-Hendrik Pfeiffer |
| 2 | 17.11.2027 | 09:00 – 16:00 | Wissenschaftspark Gelsenkirchen | Jan-Hendrik Pfeiffer |
Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.
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