Praxis der Bilanzbuchhaltung: Bilanzielle Verlustvorträge in der Praxis

Seminar-Nr.: 7133 Direkt zur Anmeldung / Termine
Zielgruppe

Bilanzbuchalter/-innen aus Kommunalverwaltungen sowie Verantwortliche und Mitarbeiter/-innen aus dem Haushaltswesen

Mit dem 3. NKFWG NRW wurde die Möglichkeit zur Verwendung sogenannter „Verlustvorträge“ im kommunalen Rechnungswesen in NRW eingeführt (vgl. § 84 Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 S. 3 GO NRW). Die Bilanzposition der Verlustvorträge ist auch bei der Bemessung des formellen Haushaltsausgleichs und der Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten von Bedeutung.

Die bisherige Praxis zeigt allerdings teilweise eine uneinheitliche Umsetzung der neuen Vorschriften. Im Seminar werden die (vertretbaren) Alternativen einer Verwendung des Instrumentes des Verlustvortrages (und dessen Deckung spätestens nach drei Jahren) soweit sie in der Praxis auftauchen, vorgestellt und diskutiert.

Inhalte

  • Was ist ein „Verlustvortrag“ i.S.d. § 84 Abs. 2 GO NRW?
  • Rechtsgrundlagen seit Änderungen des 3. NKFWG
  • Verlustvorträge im Haushaltsplan – ein Praxisreview
  • Verlustvorträge im Jahresabschluss – ein Praxisreview
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verlustvortrages
  • Der Ansatz von Verlustvorträgen in der Haushaltsplanung
  • Nachweis von Verlustvorträgen im Haushaltsplan (Anlagen)
  • Verlustvorträge bei drohender Überschuldung
  • Bilanzierung von Verlustvorträgen im Jahresabschluss
  • Angabepflichten zu Verlustvorträgen im Anhang
  • Verlustvorträge in der Ergebnisverwendungsrechnung
  • Empfehlungen

Termine & Durchführungen

Freie Plätze 22.10.2026 Präsenz Wissenschaftspark Gelsenkirchen 250 € (USt.-befreit n. § 4 Nr. 21 UStG)
Tag Datum Uhrzeit Ort Dozent(en)
1 22.10.2026 09:00 – 16:00 Wissenschaftspark Gelsenkirchen Christoph Heck

Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.

Anmeldung

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