Rechtsfragen zur Ordnungsamtsbestattung (nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW sowie der anschließenden Geltendmachung der Kosten durch Kostenbescheid nach VwVG-VO)
Seminar-Nr.: 4321Die mit Ordnungsamtsbestattungen und der Kostenheranziehung beauftragten Mitarbeitenden aus Kommunalverwaltungen
Die unter dem Begriff der Ordnungsamtsbestattungen ordnungsbehördlich veranlassten Bestattungen nehmen auch im ländlichen Raum zahlenmäßig zu. Die Rechtsfragen rund um die nach BestG NRW durchzuführenden Bestattungen sind nicht neu. Das OVG NRW hat jedoch durch insgesamt 3 Entscheidungen im Jahr 2015 sowohl die vollstreckungsrechtlichen Anforderungen an eine Ordnungsamtsbestattung konkretisiert als auch insbesondere die seit Jahren diskutierten Fragen zur Prüfung eines Härtefalles auf der Kostenbescheidebene neu beantwortet.
Das Seminar vermittelt die notwendigen Kenntnisse, die im Vorfeld der Bestattung, bei Durchführung und bis zum Erlass eines Kostenbescheids zu beachten sind. Die Neuregelungen des BestG NRW zum Themenkomplex werden ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung behandelt.
Inhalte
- Voraussetzungen einer Ordnungsamtsbestattung nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW,
- Vollstreckungsrechtliche Anforderungen an eine Ordnungsamtsbestattung, insbesondere Zweistufigkeit des Verfahrens bei Feuerbestattung und Störerauswahl,
- Durchführung der Ordnungsamtsbestattung,
- Heranziehung zu den Kosten nach VwVG-VO in Abgrenzung zu § 74 SGB XII und zum Friedhofsgebührenrecht, insbesondere Prüfung des Vorliegens einer Härte nach § 24 VwVG-VO NRW und Störerauswahl auf der Sekundärebene sowie
- aktuelle Rechtsprechung zur Thematik
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Dr. jur. Hans-Heiner Gotzen
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