Rechtsvertretung in sozialgerichtlichen Verfahren SGB II / SGB XII
Seminar-Nr.: 0610Justiziare sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jobcentern sowie in Grundsicherungsämtern, Rechtsstellen der Städte, Gemeinden und Kreise, die für Rechtsstreitigkeiten nach dem SGB zuständig sind
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte nach dem SGB II bzw. SGB XII gilt grundsätzlich der Sozialrechtsweg nach dem Sozialgerichtsgesetz. Mitarbeiter/innen in den Jobcentern und Sozialämtern benötigen die erforderlichen Kenntnisse zur Sozialgerichtsbarkeit, insbesondere zu den verfahrensrechtlichen Besonderheiten des Sozialgerichtsgesetzes, bei der Bearbeitung von Widersprüchen und bei der Wahrnehmung der Rechtsvertretung für ihre Behörde.
Im Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse zum Ablauf des sozialgerichtlichen Verfahrens in den verschiedenen Instanzen vermittelt, Zweifelsfragen diskutiert sowie Hinweise zum sozialgerichtlichen Verfahren anhand von Beispielfällen gegeben, um Entscheidungen im materiellen Leistungsrecht unter Beachtung des Verfahrensrechts treffen zu können. Die Teilnehmer/innen werden ferner auf eine erfolgreiche Tätigkeit in Widerspruchsverfahren und bei der Sitzungsvertretung vorbereitet.
Inhalte
- Verfahren vor dem Sozialgericht
- Allgemeine Verfahrensvorschriften, Verfahrensablauf und Fristenregelungen,
- Klageerhebung, Klagearten, Gegenstand des Verfahrens und Beweisaufnahme,
- Verfahrensbesonderheiten, wie Meistbegünstigungsgrundsatz, Beschränkung des Streitgegenstandes
- Verhandlungs- und Erörterungstermin vor dem Sozialgericht
- Beendigung des sozialgerichtlichen Verfahrens, Urteilsarten, Kosten und Vollstreckung sowie
- Besonderheiten des Berufungs- u. Revisionsverfahrens sowie
- Hinweise zur verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gerichtsentscheidungen
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