Steuern aktuell: Einrichtungsbegriff bei Betrieben gewerblicher Art: zulässige Separierung oder zwingende Zusammenfassung von wirtschaftlichen Tätigkeiten
Seminar-Nr.: 7376 Direkt zur Anmeldung / TermineVerantwortliche Kräfte aus Kämmerei/ Steuerwesen/ Bilanzbuchhaltung sowie Mitarbeiter/-innen von Kommunen und ggf. deren Beteiligungen, die sich mit steuerrechtlichen Fragestellungen befassen
Müssen die Bewirtschaftung von Parkplätzen oder sämtliche Sponsorings einer Gemeinde zwingend in einem Betrieb gewerblicher Art gebündelt werden oder kann dies auch in einer Vielzahl von Betrieben gewerblicher Art separiert werden? Letzteres würde den Vorteil bieten, dass Besteuerungsfreigrenzen und Freibeträge mehrfach genutzt und Ertragsteuerbelastungen vermieden werden können.
Die Finanzverwaltung zielt in Betriebsprüfungen daher grundsätzlich auf eine weitestgehende Zusammenfassung gleichartiger Tätigkeiten.
Das FG Münster hat zuletzt der Finanzverwaltung weitgehend Recht gegeben. Welche Gestaltungsoptionen damit noch verbleiben und inwieweit die Urteilsgründe allgemein übertragbar sind, wird Gegenstand dieses Seminars sein.
In einem vorlaufenden Schulungsvideo erhalten die Teilnehmenden die Grundlagen des steuerlichen Einrichtungsbegriffs anschaulich an einer Vielzahl von Beispielen aus der kommunalen Praxis vermittelt. Im abschließenden Webseminar werden die Urteilsgründe des FG Münster „seziert“ und Gestaltungspotentiale herausgearbeitet.
Inhalte
- Der steuerliche Einrichtungsbegriff
- Die zulässige Separierung von Tätigkeiten
- Die steuerrechtlich zwingende Zusammenfassung von Tätigkeiten
- Gestaltungsoptionen
Das Seminar findet als Online-Seminar in BigBlueButton statt.
Termine & Durchführungen
| Tag | Datum | Uhrzeit | Ort | Dozent(en) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 04.11.2026 | 13:00 – 15:00 | Online | Ralf Meyer |
Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.
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