Umsatzsteuerliche Behandlung der Personalgestellung im öffentlichen Bereich
Seminar-Nr.: 7390 Direkt zur Anmeldung / Termine
Verantwortliche Kräfte aus Kämmerei/ Steuerwesen/ Bilanzbuchhaltung sowie Führungskräfte sowie Mitarbeiter/-innen von Kommunen, die sich mit steuerrechtlichen Fragestellungen befassen, für Beteiligungen und/oder für Zuschüsse an Dritte zuständig sind
Die Überlassung von Personal durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) an Kooperationseinrichtungen oder andere öffentliche Stellen wirft in der Praxis erhebliche umsatzsteuerliche Abgrenzungsfragen auf. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 26.03.2025 (Az. 14 K 1953/20, anhängig beim BFH unter Az. V R 16/25) klargestellt, dass die Personalgestellung an eine öffentlich-rechtliche Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit weder nach altem Recht (§ 2 Abs. 3 UStG a. F.) noch unter der Geltung des § 2b UStG mangels Vorliegens größerer Wettbewerbsverzerrungen der Umsatzsteuer unterliegt.
Das Urteil bietet wesentliche Leitlinien für die Abgrenzung von steuerbarer Gestellung und nicht steuerbarer Beistellung, für die Beurteilung von Wettbewerbssituationen im Lichte des AÜG und des Tarifrechts (TVöD) sowie für das verfahrensrechtliche Rechnungsberichtigungsverfahren nach § 14c Abs. 2 UStG. Die aktuellen Rechtsentwicklungen, die Maßstäbe der Finanzverwaltung und praxisnahe Handlungsoptionen sind Gegenstand dieses Seminars.
Inhalte
- Systemwechsel und Rechtsgrundlagen: Anwendungsbereich von § 2 Abs. 3 UStG a. F. im Übergangszeitraum vs. Neuregelung nach § 2b UStG
- Steuerbarkeit dem Grunde nach: Abgrenzung zwischen Personalgestellung (mit Weisungsübergang) und nicht steuerbarer Personalbeistellung sowie Abgrenzung zu Gesellschafterbeiträgen
- Handlungsgrundlage und Hoheitsbereich: Abgrenzung zwischen privatrechtlichem Dienstverhältnis (TVöD) und öffentlich-rechtlicher Leistungsbeziehung (koordinationsrechtlicher Vertrag)
- Wettbewerbsprüfung im Rahmen der Kooperation: Ausschluss von Wettbewerbsverzerrungen bei Kooperationsstrukturen unter Berücksichtigung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und des Tarifrechts (§ 4 Abs. 3 TVöD)
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit: Einordnung unselbständiger öffentlich-rechtlicher Zusammenschlüsse unter § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG und Art. 13 MwStSystRL
- Verfahrensrecht und Risikomanagement: Vermeidung und Korrektur unberechtigten Steuerausweises (§ 14c Abs. 2 UStG), Vorgehen bei Betriebsprüfungen und prozessuale Besonderheiten (Zwischenurteil nach § 99 Abs. 2 FGO)
- Ausblick: Stand des Revisionsverfahrens beim BFH (Az. V R 16/25) sowie Implikationen für Beurlaubungen und Zuweisungen
- Behandlung von Einzelfragen der Teilnehmenden
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| Tag | Datum | Uhrzeit | Ort | Dozent(en) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 09.12.2026 | 13:00 – 16:00 | Online | Ralf Meyer |
Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.
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