UVG – Vater unbekannt? Umgang mit der sogenannten Diskothekenerklärung im Unterhaltsvorschussverfahren
Seminar-Nr.: 5369 Direkt zur Anmeldung / TermineMitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskassen
Ist der VATER wirklich UNBEKANNT?!“
Gibt eine Mutter im Antrag auf Unterhaltsvorschuss an, den Vater nicht zu kennen, heißt das für die Unterhaltsvorschussstelle: genau nachfragen und die Aussage auf Herz und Nieren prüfen – und wirklich unbekannt ist der Erzeuger des Kindes nur selten (?), nein, nie.
Erklärt eine Mutter zwar Mitwirkungsbereitschaft, kennt die Personalien des Vaters aber angeblich nicht oder nur unvollständig, muss das aber nicht stimmen. Zur Vermeidung von Missbrauch braucht es deshalb eine echte Glaubhaftmachung des Sachverhalts.
Genau hier liegt die Kunst: In persönlichen Befragungen Widersprüche erkennen und einschätzen, ob die Angaben der Mutter tragen. Verlassen können Sie sich dabei auf niemanden – im späteren Gerichtsverfahren übernimmt das Gericht diese Aufgabe nicht für Sie.
In diesem Seminar zeigt Ihnen die Dozentin ganz praktisch, wie Sie aus dem Gespräch mit der Antragstellerin belastbare Erkenntnisse gewinnen, die Ihnen die Entscheidung erleichtern – und wie Sie daraus einen Bescheid formulieren, der auch der nächsten Prüfung standhält.
Zum Seminar gehört außerdem ein umfangreiches Skript, und Ihre Fragen werden aufgegriffen und gründlich erörtert.
Das Format: ein Online-Seminar mit Lehrvideos, die Sie in Ihrem eigenen Tempo durcharbeiten – die Zugangsdaten dafür gibt es rund zwei Wochen vor dem abschließenden LIVE-Webseminar. Dort werden die Inhalte vertieft und erweitert – und Ihre eigenen Praxisfälle dürfen Sie gerne mitbringen.
Die Absolvierung des Seminars erfordert einen Arbeitsaufwand von etwa 2 Tagen (9 Zeitstunden), davon ca. bis zu vier Stunden im LIVE-Webseminar
Inhalte
- Dutzende Beispielsfälle, bei denen sich herausgestellt hat, dass die Geschichte gelogen oder nicht vollständig war
- Gesprächsführung mit der Antragstellerin,
- Feststellung der Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage zum Sachverhalt und der Glaubwürdigkeit der Mutter,
- Gründe, warum eine Mutter den Vater ihres Kindes nicht benennen will,
- Anforderungen an die Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft des § 1 Abs. 3 UVG,
- Konfliktlagen besonderer Art,
- Aufklärung des Sachverhalts,
- Qualität der Aussage – der inhaltliche Ansatz – vertiefende W-Fragen, Verwendung eines Fragenkatalogs? – Wahrheits- und Lügensignale -,
- Rechtsprechung aktuell,
- Entscheidung treffen und Umsetzung in einen aussagekräftigen Bescheid, der einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhalten kann,
- Viele verschiedene Musterbescheide zur Ablehnung bei einer angeblichen Konfliktlage oder bei unglaubhaften Erklärungen und zur Rücknahme nach § 45 SGB X
Termine & Durchführungen
| Tag | Datum | Uhrzeit | Ort | Dozent(en) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 08.10.2026 | 09:00 – 13:00 | Online | Evelyn Runge |
Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.
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