Vergaberecht und die Beschaffung sozialer und besonderer Dienstleistungen
Seminar-Nr.: 3942 Direkt zur Anmeldung / TermineMitarbeiter/-innen aus den Bereichen Soziales, Jugend und Kultur aus Kommunalverwaltungen, die in der Beauftragung tätig sind, sowie Rechnungsprüfer/-innen aus Kommunalverwaltungen
Vielfach ist die Vergabe sozialer und besonderer Dienstleistungen noch ein “weißer Fleck“ im System des öffentlichen Auftragswesens. Dabei handelt es sich beispielsweise um Beschaffungen der Jugend- und Sozialämter, aber auch um Ausgaben für kulturelle Leistungen. Diese Dienstleistungen werden grundsätzlich von den Regeln des Vergaberechts erfasst. Allerdings sieht das nationale und europäische Recht Sonderregelungen vor, die in § 49 UVgO, § 130 GWB, §§ 64, 65, 66 VgV umgesetzt wurden.
Die besondere Stellung dieser Dienstleistungen liegt
- in einem erhöhten Schwellenwert für eine EU-weite Ausschreibung (750 000 Euro – bei Sektorenaufraggebern: 1 Mio €)
- in der Zulassung eines besonderen Vergabeverfahrens,
- bei speziellen Zuschlagskriterien.
Im Seminar werden schwerpunktmäßig die „sozialen und besonderen“ Dienstleistungen im Gesundheits-, Bildungs-, Kultur und Sozialwesen und ihre Einbindung in das Vergaberecht allgemein behandelt. Dabei wird auch auf die Verwendung von (amtlichen) Vordrucken für die Vergabe-verfahren einschließlich der Bewerbungs-bedingungen und Vertragsbedingungen eingegangen. Weiter werden Fragen zum Vorfeld der Vergabe (Markterkundung, Schätzung der Auftragswerte) behandelt.
Inhalte
- Hinweise zum Vorverfahren (Markt-erkundung, Auftragswertschätzung, ggf. vorherige Eignungsprüfung)
- „Regeln“ der Verfahren mit den Beson-derheiten dieser Dienstleistungen (§ 75 a GO NRW,, VgV, GWB)
- Praktische Durchführung mit amtlichen Vordrucken
- Abschluss/ Nachweis der erbrachten Dienst-leistungen („Abnahme“) – Hinweis auf die Grundsätze des Vertragsvollzugs (VOL/B)
Termine & Durchführungen
| Tag | Datum | Uhrzeit | Ort | Dozent(en) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 17.12.2026 | 09:00 – 16:00 | Wissenschaftspark Gelsenkirchen | Hans Schaller |
Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.