Vergaberecht und die Beschaffung sozialer und besonderer Dienstleistungen

Seminar-Nr.: 3942 Direkt zur Anmeldung / Termine
Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen aus den Bereichen Soziales, Jugend und Kultur aus Kommunalverwaltungen, die in der Beauftragung tätig sind, sowie Rechnungsprüfer/-innen aus Kommunalverwaltungen

Vielfach ist die Vergabe sozialer und besonderer Dienstleistungen noch ein “weißer Fleck“ im System des öffentlichen Auftragswesens. Dabei handelt es sich beispielsweise um Beschaffungen der Jugend- und Sozialämter, aber auch um Ausgaben für kulturelle Leistungen. Diese Dienstleistungen werden grundsätzlich von den Regeln des Vergaberechts erfasst. Allerdings sieht das nationale und europäische Recht Sonderregelungen vor, die in § 49 UVgO, § 130 GWB, §§ 64, 65, 66 VgV umgesetzt wurden.

Die besondere Stellung dieser Dienstleistungen liegt

  • in einem erhöhten Schwellenwert für eine EU-weite Ausschreibung (750 000 Euro – bei Sektorenaufraggebern: 1 Mio €)
  • in der Zulassung eines besonderen Vergabeverfahrens,
  • bei speziellen Zuschlagskriterien.

Im Seminar werden schwerpunktmäßig die „sozialen und besonderen“ Dienstleistungen im Gesundheits-, Bildungs-, Kultur und Sozialwesen und ihre Einbindung in das Vergaberecht allgemein behandelt. Dabei wird auch auf die Verwendung von (amtlichen) Vordrucken für die Vergabe-verfahren einschließlich der Bewerbungs-bedingungen und Vertragsbedingungen eingegangen. Weiter werden Fragen zum Vorfeld der Vergabe (Markterkundung, Schätzung der Auftragswerte) behandelt.

Inhalte

  • Hinweise zum Vorverfahren (Markt-erkundung, Auftragswertschätzung, ggf. vorherige Eignungsprüfung)
  • „Regeln“ der Verfahren mit den Beson-derheiten dieser Dienstleistungen (§ 75 a GO NRW,, VgV, GWB)
  • Praktische Durchführung mit amtlichen Vordrucken
  • Abschluss/ Nachweis der erbrachten Dienst-leistungen („Abnahme“) – Hinweis auf die Grundsätze des Vertragsvollzugs (VOL/B)

Termine & Durchführungen

Freie Plätze 17.12.2026 Präsenz Wissenschaftspark Gelsenkirchen 240 € (USt.-befreit n. § 4 Nr. 21 UStG)
Tag Datum Uhrzeit Ort Dozent(en)
1 17.12.2026 09:00 – 16:00 Wissenschaftspark Gelsenkirchen Hans Schaller

Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.

Anmeldung

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