Jugendhilfe
Eine Geschichte, die immer gleich klingt
Fast jede Mutter, die bei der Antragstellung im Unterhaltsvorschussverfahren den Vater als unbekannt angibt, erzählt eine sehr ähnliche Geschichte. Diskothek, Alkohol, ein Fremder, keine Handynummer. Es stellt sich dabei jedes Mal dieselbe Frage: Hat sie das wirklich erlebt, oder klingt die Geschichte nur danach oder soll sie nur wahr klingen? Weiß sie wirklich nicht, wer der Vater ihres Kindes ist?
Der Ort, den es nicht mehr gab
Der Fall Amy zeigt, wie man das herausfindet. 2018 erklärte die Mutter, den Vater in der Diskothek „Zeche“ in Wattenscheid kennengelernt zu haben. Gegen 20 Uhr angekommen, getanzt, reichlich Wodka-Energie getrunken. Die Leistung wurde bewilligt, Jahr für Jahr, ohne weitere Rückfrage.
Nach einem Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich wurde Jahre später erneut nachgefragt. Dabei fiel zuerst ein einfacher Fakt auf. Die „Zeche“ war zum genannten Zeitpunkt längst geschlossen. Die Nachfolgediskothek am selben Ort hatte einen anderen Namen und öffnete erst um 22 Uhr. Für die gesamte geschilderte Nacht, Ankunft, Tanzen, Kennenlernen, Toilette, Rückkehr auf die Tanzfläche, blieb damit deutlich weniger Zeit, als die Erzählung selbst brauchte. Ein Anruf beim Betreiber genügte, um das zu klären.
Drei Versionen derselben Nacht
Der zweite Punkt kostete genaues Zuhören. 2018 sprach die Mutter von reichlich Wodka-Energie. Später schrieb sie in einer E-Mail, sie denke, dass sie das getrunken habe, und in großer Menge. In der Zweitbefragung wurde daraus „ein bisschen Alkohol intus“, an anderer Stelle „volltrunken“. Drei Formulierungen für dieselbe Nacht. Keine deckt sich mit der anderen.
Erst unwahr, dann vielleicht doch wahr
Genau diese Beobachtung folgt einem Grundsatz, den der Bundesgerichtshof schon 1999 aufgestellt hat. Eine Aussage gilt zunächst als unwahr, bis ihre Qualität und die Zahl konkreter, nicht erfundener Details diese Annahme widerlegen. Man beginnt also mit großer Skepsis, nicht mit Vertrauen, und lässt sich erst durch stimmige Einzelheiten überzeugen – das wird erfahrungsgemäß nicht gelingen.
Fragen, die mit der Nacht nichts zu tun haben
Eine Feststellung über die Glaubwürdigkeit einer Mutter setzt mehr voraus, als Fragen zur Diskothek oder zur Urlaubsbekanntschaft. Ich frage nach der Schulausbildung, nach dem Verhältnis zu den Eltern, nach dem letzten Freund, vielleicht nach einem möglichen Kinderwunsch, nach einer früheren Ehe, nach weiteren Kindern, nach Hobbys und Beruf. Jede dieser Fragen gehört für mich in ein Erstgespräch, angepasst an den jeweiligen Einzelfall. Genau aus einer Frage zum Verhältnis zu den Eltern und zum letzten Freund kam am Ende der Satz über das Alleinstehen und Alleinerziehen.
Es ist auch hilfreich, die Mutter zu bitten, zunächst oder zusätzlich alles selbst aufzuschreiben, bevor das persönliche Gespräch überhaupt stattfindet: die Schul- und Berufsausbildung, die familiäre Situation, den eigenen Familienstand, die persönliche Lage in den Monaten vor der Zeugung bis zur Feststellung der Schwangerschaft. Das persönliche Gespräch in meinen Büroräumen folgt trotzdem immer.
Der Satz, der alles verrät
Am meisten hat in einem Fall am Ende ein einziger Satz über ihre eigene Lebensgeschichte überzeugt, der gar nicht abgefragt worden war: „Dann hatte das geklappt und dann dacht man, toll, jetzt stehst du alleine da.“ 2018 hatte sie sich als todunglücklich beschrieben. Jetzt erzählte dieselbe Frau von einem langjährigen Kinderwunsch, einer Fehlgeburt, einer Abtreibung mit 14. Das passt zu einer Beziehung, die zerbrochen ist. Zu einem anonymen One-Night-Stand passt es keinesfalls.
Was sich in Dutzenden Fällen wiederholt
Im Seminar zeige ich Ihnen anhand dutzender Beispielfälle, bei denen sich am Ende genau das herausstellt: Die Geschichte war gelogen oder zumindest nicht vollständig. Was daraus lernbar ist, wiederholt sich auffallend oft. Wer eine Geschichte erfindet, hält selten mehrere Nachfragen zu denselben Details in wechselnder Reihenfolge durch. Ein einzelnes Detail beweist noch nichts. Erst wenn mehrere Formulierungen zum gleichen Ereignis auseinanderlaufen, wird ein Muster erkennbar, das sich auch in einem Bescheid begründen lässt.
Wo die Grenze liegt
Allerdings ist einiges zu beachten. Eine vage Erinnerung ist noch keine Lüge. Manche Mütter sprechen über ihr Privatleben vor einer Behörde, Erinnerungslücken nach Jahren sind normal, und wer angibt, getrunken zu haben, trinkt, begründet damit seine Erinnerungslücken „daran kann ich mich wirklich nicht erinnern“. Wer jede Unschärfe sofort als Beweis wertet, verwandelt das Gespräch in ein Verhör. Genau davor warnt auch das Seminar ausdrücklich, und zu Recht. Die Grenze zwischen gründlicher Befragung und Misstrauen gegen die Person selbst muss dabei jedes Mal neu gezogen werden.
Was offen bleibt
Offen bleibt, wie viele Nachfragen wirklich nötig sind, bevor sich ein verlässliches Muster zeigt. Offen bleibt auch, wie sich eine gründliche Befragung führen lässt, wenn das Gespräch schriftlich per Formular geführt wird, statt persönlich. Und offen bleibt, ab welcher Zahl an Widersprüchen ein Bescheid tatsächlich einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Diesen Fragen gehen wir im Seminar „Der unbekannte Vater beim UVG: Der Umgang mit den sogenannten Diskothekenerklärungen“ konkret nach.
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Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und redaktionell geprüft.