Einsatz der Immobilie und Ermittlung der Unterkunftskosten bei Schonvermögen im SGB XII
Seminar-Nr.: 0218Leistungs-, Widerspruchs- oder Klagesachbearbeitung, die im Rahmen des Leistungsrechts nach dem SGB XII oder im RPA / Controlling tätig sind
Der Einsatz von Vermögen bei der Gewährung von Sozialleistungen ist rechtlich wie praktisch ein besonders sensibler Bereich. Sozialleistungen dürfen nur dann erbracht werden, wenn Hilfebedürftige ihren Bedarf nicht aus eigenem Vermögen decken können – etwa durch den Verbrauch, die Verwertung oder gegebenenfalls die Rückforderung von verschenktem Vermögen. Besonders im Fokus steht dabei der mögliche Einsatz von Immobilienvermögen. Sozial- und Grundsicherungsämter müssen sorgfältig prüfen, ob bebaute oder unbebaute Grundstücke, Rückübertragungsansprüche oder andere Vermögenswerte verwertet werden können.
Doch nicht jede Immobilie darf zur Bedarfsdeckung herangezogen werden: Ein angemessenes Hausgrundstück, das von den Betroffenen oder nahen Angehörigen selbst bewohnt wird, gilt als geschütztes Schonvermögen. Was als „angemessen“ gilt, ist im Einzelfall anhand vielfältiger Kriterien zu bewerten – von Wohnfläche und Zuschnitt bis hin zum Wert der Immobilie.
Die Fortbildung vermittelt praxisnah, wie diese rechtlichen Vorgaben sicher angewendet werden, wann eine Härtefallregelung greift, wie Darlehen rechtssicher gewährt und gesichert werden können und welche Maßstäbe bei den Unterkunftskosten und deren Angemessenheit anzulegen sind. Ein offenes Diskussionsforum ermöglicht den fachlichen Austausch zu komplexen Einzelfällen.
Achtung: Teilnehmende können uns Themenschwerpunkte vorab unter der Adresse info@ifV.de zusenden.
Inhalte
Vermögenseinsatz
- Grundsatzfragen zur Immobilie als Vermögen,
- Feststellung des Verkehrswerts,
- Kriterien Angemessenheit / geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII,
- Probleme bei dinglichen Belastungen (Nießbrauch, Wohnrecht etc.),
- „Unverwertbarkeit“ und fehlende „sofortige Verwertbarkeit“,
- Auslegung des Begriffs der „besonderen Härte“ nach §§ 90, 91 SGB XII,
- Darlehensweise Leistungsgewährung und Sicherung des Darlehens im Grundbuch sowie
- Vermögenserwerb während des Leistungsbezugs (z. B. geerbtes Hausgrundstück),
Rechtsprechung zum Vermögenseinsatz,
Ermittlung der Kosten der Unterkunft bei Schonvermögen
- Klärung der Angemessenheit – Produkttheorie,
- Zinsaufwand und Schuldentilgung sowie
- Übernahme von Instandsetzungs- und Renovierungskosten
Alle Termine |
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| 11.05.2027 | |
| Präsenz-Veranstaltungen am ifV
Wir sind stets bemüht, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Neben unseren klimatisierten Schulungsräumen bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Kaffee- und Teevariationen zur freien Verfügung. Ebenso halten wir eine großzügige Auswahl verschiedenster Kaltgetränke für Sie bereit. Doch nicht nur ein angemessener Koffeinkonsum soll Sie bei der Aufnahme neuen Lernstoffs während der Veranstaltungen unterstützen. Auch mit leerem Magen fällt das Lernen erheblich schwerer. Deshalb stellen wir Ihnen ein Mittagsbuffet bereit, bei dem Sie neue Kraft tanken können. Wird der Lernbetrieb dann doch einmal etwas aufreibender, dürfen Sie Ihre Energie auch kurzfristig an unserer Candybar wieder aufladen und Ihr Gemüt in unserer Lounge zur Ruhe kommen lassen, um schwungvoll in die nächste Lernetappe zu starten. Weitere Infos zu Ihrer Präsenz-Teilnahme finden Sie: hier |
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