Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII – Grundlagenseminar

Seminar-Nr.: 0302 Direkt zur Anmeldung / Termine
Zielgruppe

Mitarbeitende der Sozialhilfeträger, die in der Widerspruchs-, Klage- oder Leistungssachbearbeitung mit der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen beschäftigt sind

Trotz der vorrangig in Anspruch zu nehmenden möglichen Leistungen der Pflegeversicherung und des Pflegewohngeldes in NRW, sind pflegebedürftige Menschen auf ergänzende Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII angewiesen, um die restlichen Einrichtungskosten bezahlen zu können.

Durch den demografischen Wandel und der begrenzten vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung gewinnt die Hilfe zur Pflege in Einrichtungen für den Sozialhilfeträger zunehmend an Bedeutung.

In diesem Seminar vermittelt Ihnen der Dozent die Grundkenntnisse zur Sozialhilfe in Pflegeeinrichtungen. Daher richtet sich das Seminar an Mitarbeiter/innen, die erst seit kurzem in diesem Bereich tätig sind oder ihr Wissen auffrischen wollen.

Dabei werden Themen wie die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, die damit verbundenen Leistungen nah dem 3. und 4. Kapitel SGB XII, Einkommens- und Vermögenseinsatz sowie die Festsetzung von Kostenbeiträgen durch Nennung von Beispielen und Übungsfällen praxisnah vermittelt.

Ziel des Seminars ist, Ihnen einen Überblick über diese spezielle Hilfeart zu geben und sie durch zahlreiche lösungsorientierte Ansätze in Ihrem Arbeitsalltag zu unterstützen.

Inhalte

  • Erforderlichkeit der Heimaufnahme Sachliche und örtliche Zuständigkeit
  • Einsetzen der Hilfe
  • Umfang des anzuerkennenden Bedarfs: Grundsicherung (§§ 41 ff. SGB XII), Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27 b SGB XII), Hilfe zur Pflege (§§ 61ff. SGB XII)
  • Bedarfsänderungen während des Leistungsbezuges, u.a. Besonderheiten im Aufnahme- und Sterbemonat, Abwesenheitszeiten, Pflegegrad-, Zimmer- oder Einrichtungswechsel, gleichzeitige Unterbringung beider Partner
  • Berücksichtigung vorrangiger Leistungen, u.a. der Pflegeversicherung (SGB XI)
  • Einsatz des Einkommens und Vermögens
  • Einkommenseinsatz im Besonderen, d.h. Ehegattenberechnung §§ 92, 85/87 SGB XII: (Erhöhter) Garantiebetrag, häusliche Ersparnis und Einkommenseinsatz über der Einkommensgrenze I
  • Inanspruchnahme Dritter
  • Kostenersatz durch Erben (§ 102 SGB XII)
  • Fallbesprechung/Praxisbeispielee

Alle Termine

07.09.2026 – 08.09.2026
30.11.2026 – 01.12.2026

01.02.2027 – 02.02.2027
20.04.2027 – 21.04.2027
06.09.2027 – 07.09.2027
22.11.2027 – 23.11.2027

Präsenz-Veranstaltungen am ifV

Wir sind stets bemüht, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Neben unseren klimatisierten Schulungsräumen bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Kaffee- und Teevariationen zur freien Verfügung. Ebenso halten wir eine großzügige Auswahl verschiedenster Kaltgetränke für Sie bereit. Doch nicht nur ein angemessener Koffeinkonsum soll Sie bei der Aufnahme neuen Lernstoffs während der Veranstaltungen unterstützen. Auch mit leerem Magen fällt das Lernen erheblich schwerer. Deshalb stellen wir Ihnen ein Mittagsbuffet bereit, bei dem Sie neue Kraft tanken können. Wird der Lernbetrieb dann doch einmal etwas aufreibender, dürfen Sie Ihre Energie auch kurzfristig an unserer Candybar wieder aufladen und Ihr Gemüt in unserer Lounge zur Ruhe kommen lassen, um schwungvoll in die nächste Lernetappe zu starten.

Weitere Infos zu Ihrer Präsenz-Teilnahme finden Sie: hier

Termine & Durchführungen

Wenige Plätze 07.09.2026 – 08.09.2026 Präsenz Wissenschaftspark Gelsenkirchen 390 € (USt.-befreit n. § 4 Nr. 21 UStG) ✓ Durchführung gesichert
Tag Datum Uhrzeit Ort Dozent(en)
1 07.09.2026 09:00 – 16:00 Wissenschaftspark Gelsenkirchen Melanie Billmann
2 08.09.2026 09:00 – 16:00 Wissenschaftspark Gelsenkirchen Melanie Billmann
Freie Plätze 30.11.2026 – 01.12.2026 Präsenz Wissenschaftspark Gelsenkirchen 390 € (USt.-befreit n. § 4 Nr. 21 UStG)

Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.

Anmeldung

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