Kostenerstattung im sozialrechtlichen Vorverfahren – § 63 SGB X – RVG

Seminar-Nr.: 0611
Zielgruppe

Mitarbeitende in sozialrechtlichen Bereichen, Haushaltsteams, Fachaufsichten, o.ä., welche mit der Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen und/oder Kostenanträgen im Vorverfahren in einer Sozialleistungsbehörde betraut sind.

Fehler sind unvermeidlich. Daher ist es Beteiligten zugestanden, ihre Rechte auch auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Wird dem Begehren im Widerspruchsverfahren abgeholfen, haben Sozialbehörden die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Doch welche Kosten sind wirklich zu tragen und was ist zu tun, wenn die Kosten nicht rechtens erscheinen? Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden!

Warum sind Kostenentscheidungen so wichtig?
Insbesondere bei der rechtlichen Vertretung im Widerspruchsverfahren kommen schnell mehrere hundert Euro an Kosten pro Widerspruch auf die Behörden zu, wenn Widersprüchen abzuhelfen ist. Rechtsanwälte rechnen nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) ab. Daher benötigt man auch auf Behördenseite Kenntnisse über das RVG, um den abgerechneten Kosten haushaltärisch gerecht zu werden. Nicht selten geschieht es, dass Kosten falsch berechnet werden oder gar zu Unrecht erhoben werden. Auch Rechtsanwälten passieren Fehler, genauso wie den Behörden selbst.
Wie geht man dann nur vor? Das sollten wir klären.

Ziel des Seminars
Das Seminar soll die Teilnehmenden in die Lage versetzen, Kostenanträge gem. § 63 SGB X sachlich und rechnerisch richtig zu bearbeiten und auszuzahlen. Hierzu findet ebenfalls ein Ausblick auf mögliche Kosten im Klageverfahren gem. § 193 SGG und die entsprechenden Gebührentatbestände des RVG statt.

Inhalte

  • Wann ist ein Widerspruch „erfolgreich“?
  • Was bedeutet „zweckentsprechende Rechtsverfolgung“?
  • Wann ist die Zuziehung eines Bevollmächtigten „notwendig“?
  • Kostenentscheidungen: Kostengrundentscheidung, Kostenfestsetzung/Höhe für nicht kostenprivilegierte Beteiligte (Gebührentatbestände des RVG und Auslagen auch für nicht-bevollmächtigte Personen);
  • Gebührenschuldner/-gläubiger (Direktauszahlung an Bevollmächtigte);
  • Verhältnis zur Entscheidung über Kostenerstattung im gerichtlichen Verfahren nach § 193 SGG mit Gebührentatbeständen des RVG
  • rechtliche Möglichkeiten ((isolierte) Anfechtungs- und Leistungsklage)
  • Verzinsung
  • Verjährung
  • Aufrechnung
Präsenz-Veranstaltungen am ifV

Wir sind stets bemüht, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Neben unseren klimatisierten Schulungsräumen bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Kaffee- und Teevariationen zur freien Verfügung. Ebenso halten wir eine großzügige Auswahl verschiedenster Kaltgetränke für Sie bereit. Doch nicht nur ein angemessener Koffeinkonsum soll Sie bei der Aufnahme neuen Lernstoffs während der Veranstaltungen unterstützen. Auch mit leerem Magen fällt das Lernen erheblich schwerer. Deshalb stellen wir Ihnen ein Mittagsbuffet bereit, bei dem Sie neue Kraft tanken können. Wird der Lernbetrieb dann doch einmal etwas aufreibender, dürfen Sie Ihre Energie auch kurzfristig an unserer Candybar wieder aufladen und Ihr Gemüt in unserer Lounge zur Ruhe kommen lassen, um schwungvoll in die nächste Lernetappe zu starten.

Weitere Infos zu Ihrer Präsenz-Teilnahme finden Sie: hier

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