Leistungsminderung (Sanktionen) im SGB II

Seminar-Nr.: 1229 Direkt zur Anmeldung / Termine
Zielgruppe

Mitarbeitende die Leistungsminderungen aus dem Bereich der Vermittlung oder auch der Leistungssachbearbeitung aussprechen

Das Sanktionsrecht im SGB Il wurde in den vergangenen Jahren immer wieder gesetzlich reformiert. Maßgeblich durch die Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 unter Berücksichtigung des BVerfG — Urteils aus November 2019 und zuletzt durch die Einführung einer neuen Grundsicherung zum 01.07.2026. Die Änderungen erfolgten insbesondere im Hinblick auf die Höhe und die Dauer der Leistungsminderung (Absenkung der Grundsicherung).

Im Rahmen der Veranstaltung sollen die Teilnehmenden die Anwendung der relevanten Rechtsgrundlagen (§§ 31 bis 32 SGB Il) erlernen, um im Einzelfall das Vorliegen einer Pflichtverletzung festzustellen und die konkreten Rechtsfolgen (Leistungsminderung) in der Praxis rechtssicher, zeitnah und am aktuellen Stand des Gesetzes umzusetzen.

Die Teilnehmenden erhalten ein umfassendes Manuskript mit Fallbeispielen und Lösungshinweisen.

Inhalte

  • Übersicht über die gesetzlichen Änderungen durch die Einführung der Grundsicherung
  • Zumutbarkeit von Arbeit (§ 10 SGB Il)

  • Potenzialanalyse und Kooperationsplan

  • Pflichtverletzungen (Tatbestände nach § 31 Abs. 1, Abs. 2 SGB Il)

  • Schwerpunkt: Sperrzeitfiktion (§ 31 Abs. 2 Nr. 4 SGB Il) Meldeversäumnisse (§ 32 SGB Il)

  • Beginn, Dauer und Höhe der Leistungsminderung

  • Rechtsfolgen bei weiteren (wiederholten) Pflichtverletzungen

  • Verfahren bei nachträglichem Wohlverhalten

  • Härtefallregelungen

  • Fallbeispiele und Übungen

Präsenz-Veranstaltungen am ifV

Wir sind stets bemüht, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Neben unseren klimatisierten Schulungsräumen bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Kaffee- und Teevariationen zur freien Verfügung. Ebenso halten wir eine großzügige Auswahl verschiedenster Kaltgetränke für Sie bereit. Doch nicht nur ein angemessener Koffeinkonsum soll Sie bei der Aufnahme neuen Lernstoffs während der Veranstaltungen unterstützen. Auch mit leerem Magen fällt das Lernen erheblich schwerer. Deshalb stellen wir Ihnen ein Mittagsbuffet bereit, bei dem Sie neue Kraft tanken können. Wird der Lernbetrieb dann doch einmal etwas aufreibender, dürfen Sie Ihre Energie auch kurzfristig an unserer Candybar wieder aufladen und Ihr Gemüt in unserer Lounge zur Ruhe kommen lassen, um schwungvoll in die nächste Lernetappe zu starten.

Weitere Infos zu Ihrer Präsenz-Teilnahme finden Sie: hier

 

Termine & Durchführungen

Freie Plätze 03.05.2027 – 04.05.2027 Präsenz Wissenschaftspark Gelsenkirchen 390 € (USt.-befreit n. § 4 Nr. 21 UStG)
Tag Datum Uhrzeit Ort Dozent(en)
1 03.05.2027 09:00 – 16:00 Wissenschaftspark Gelsenkirchen Michael Grosse
2 04.05.2027 09:00 – 16:00 Wissenschaftspark Gelsenkirchen Michael Grosse

Ausschreibung zu diesem Termin als PDF

Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.

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