Sonderregelungen für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 und 6 SGB II sowie § 27 SGB II)

Seminar-Nr.: 1217 Direkt zur Anmeldung / Termine
Niveau e2: Erweiterung
Zielgruppe

Mitarbeitende der Jobcenter, die in der Leistungs-, Widerspruchs- oder Klagesachbearbeitung tätig sind.

Welche Azubis haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II und welche nicht? Sobald Auszubildende ins Spiel kommen, wird es kompliziert. Genau hier setzt dieses Seminar an.

Es beleuchtet ein rechtlich besonders anspruchsvolles und oft missverstandenes Themenfeld. Die Sonderregelungen für Auszubildende nach § 7 Abs. 5 und 6 sowie § 27 SGB II.

Dabei geht es nicht nur um die klare Abgrenzung, wann ein Ausschluss vom Leistungsbezug greift, sondern vor allem um die oft entscheidenden Ausnahmen:

Wann dürfen Auszubildende doch Leistungen erhalten? Welche Härtefälle sind anerkannt? Und wie lassen sich Leistungsansprüche rechtssicher beurteilen, auch wenn die Sachlage auf den ersten Blick wenig Spielraum lässt?

Im Zentrum steht die praktische Anwendung der Spezialregelungen. Vermittelt wird fundiertes Wissen darüber, wie sich die SGB II-Leistungsberechtigung von Auszubildenden in verschiedenen Ausbildungskonstellationen darstellt. Von schulischer über betriebliche Ausbildung bis hin zu außergewöhnlichen Lebenssituationen. Besonderes Augenmerk liegt auf den ergänzenden Leistungen nach § 27 SGB II:

Was kann gewährt werden, wenn BAföG oder SGB III-Leistungen nicht ausreichen? Und wo liegen die Grenzen staatlicher Unterstützung?

Anhand typischer Fallkonstellationen, Berechnungsbeispielen und konkreten Entscheidungshilfen werden die gesetzlichen Regelungen greifbar gemacht. Aktuelle Rechtsprechung, fachliche Hinweise und vertiefende Übungen runden das Seminar ab und machen es zu einer unverzichtbaren Orientierungshilfe für den souveränen Umgang mit einem der anspruchsvollsten Regelungsbereiche im SGB II.

Inhalte

  • Personenkreis der Leistungsberechtigten nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II
  • Ausschlusstatbestände für den Leistungsbezug (Überblick)
  • Ausschlussregelung für Auszubildende (§ 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II)
  • Ausnahmen vom Leistungsausschluss (§ 7 Abs. 6 SGB II)
  • Förderungsfähigkeit der Ausbildung und Leistungen der Ausbildungsförderung (BAföG / SGB III)
  • Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II (Härteregelung, Erstausstattung und Mehrbedarfe)
  • Auszubildende in Bedarfsgemeinschaften
  • Fallbeispiele / Übungen
Präsenz-Veranstaltungen am ifV

Wir sind stets bemüht, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Neben unseren klimatisierten Schulungsräumen bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Kaffee- und Teevariationen zur freien Verfügung. Ebenso halten wir eine großzügige Auswahl verschiedenster Kaltgetränke für Sie bereit. Doch nicht nur ein angemessener Koffeinkonsum soll Sie bei der Aufnahme neuen Lernstoffs während der Veranstaltungen unterstützen. Auch mit leerem Magen fällt das Lernen erheblich schwerer. Deshalb stellen wir Ihnen ein Mittagsbuffet bereit, bei dem Sie neue Kraft tanken können. Wird der Lernbetrieb dann doch einmal etwas aufreibender, dürfen Sie Ihre Energie auch kurzfristig an unserer Candybar wieder aufladen und Ihr Gemüt in unserer Lounge zur Ruhe kommen lassen, um schwungvoll in die nächste Lernetappe zu starten.

Weitere Infos zu Ihrer Präsenz-Teilnahme finden Sie: hier

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Termine & Durchführungen

Freie Plätze 08.03.2027 Präsenz Wissenschaftspark Gelsenkirchen 205 € (USt.-befreit n. § 4 Nr. 21 UStG)
Tag Datum Uhrzeit Ort Dozent(en)
1 08.03.2027 09:00 – 16:00 Wissenschaftspark Gelsenkirchen Michael Grosse

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Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.

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