Übernahme von Bestattungskosten nach § 74 SGB XII – Grundlagenseminar
Seminar-Nr.: 0310 Direkt zur Anmeldung / TermineMitarbeitende in Sozial- oder Rechtsabteilungen, sowie RPA, die Bestattungskosten bearbeiten und entscheiden.
Die Übernahme von Bestattungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe gehört zu den speziellen Themengebieten der Sozialhilfe nach dem SGB XII, die besondere Fachkenntnisse erfordern.
Stetig steigenden Fallzahlen steht eine sehr komplexe Rechtsmaterie gegenüber, die zum Teil durch widersprüchliche Rechtsprechung geprägt ist. Zudem erschwert die vielfach belastende Lebenslage der Antragsteller die Aufklärungs- und Beratungssituation.
Im Seminar werden die Voraussetzungen – durch zahlreiche Fallbeispiele angereichert – für eine systematische Antragsbearbeitung und rechtmäßige Leistungsgewährung erarbeitet, um Ergebnisse zu erzielen, die ggf. auch vor Gericht bestehen.
Die Nebengebiete des nordrhein-westfälischen Bestattungsrechtes und des Erb- und Unterhaltsrechts werden mit Blick auf die für diesen Themenkreis des Sozialhilferechts relevanten Aspekte einbezogen. Ebenso einbezogen werden ordnungsrechtliche Fragestellungen, die seit der jüngsten Rechtsprechung des OVG NRW aus dem Jahr 2009 zur Vorrangigkeit des Ordnungsrechts vor dem Sozialhilferecht an Bedeutung gewonnen haben.
Inhalte
- Bestattungspflicht in Abgrenzung zur Bestattungskostentragungspflicht,
- Ermittlung und Inanspruchnahme Bestattungskostentragungspflichtiger, insbesondere Überblick über die erbrechtliche, unterhaltsrechtliche Kostentragungsverpflichtung und ordnungsrechtliche Kostentragungsverpflichtung,
- Zumutbarkeit der Kostentragung vor dem Hintergrund der Leistungspflicht vorrangiger Dritter,
- Einkommens- und Vermögenseinsatz,
- Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs „erforderliche Bestattungskosten“,
- Verfahrensfragen sowie
- Hinweise zur Rechtsprechung und Literatur
| Präsenz-Veranstaltungen am ifV
Wir sind stets bemüht, Ihnen Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten. Neben unseren klimatisierten Schulungsräumen bieten wir Ihnen eine Vielfalt an Kaffee- und Teevariationen zur freien Verfügung. Ebenso halten wir eine großzügige Auswahl verschiedenster Kaltgetränke für Sie bereit. Doch nicht nur ein angemessener Koffeinkonsum soll Sie bei der Aufnahme neuen Lernstoffs während der Veranstaltungen unterstützen. Auch mit leerem Magen fällt das Lernen erheblich schwerer. Deshalb stellen wir Ihnen ein Mittagsbuffet bereit, bei dem Sie neue Kraft tanken können. Wird der Lernbetrieb dann doch einmal etwas aufreibender, dürfen Sie Ihre Energie auch kurzfristig an unserer Candybar wieder aufladen und Ihr Gemüt in unserer Lounge zur Ruhe kommen lassen, um schwungvoll in die nächste Lernetappe zu starten. Weitere Infos zu Ihrer Präsenz-Teilnahme finden Sie: hier |
Termine & Durchführungen
| Tag | Datum | Uhrzeit | Ort | Dozent(en) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 01.06.2027 | 09:00 – 16:00 | Wissenschaftspark Gelsenkirchen | Dr. jur. Hans-Heiner Gotzen |
Diese Fortbildung ist gemäß § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der angegebene Preis ist der Endpreis.
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