Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII

Grundlagen der Sozialhilfe und Grundsicherung SGB XII – mit Erfolgskontrolle (3 Tage)

Zielgruppe

Mitarbeiter/-inneninnen, die in Sozial- und Grundsicherungsämtern tätig sind

Beschreibung

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem berechtigten Personenkreis die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Wegen der Vielschichtigkeit der Rechtslage kommt es bei den Entscheidungen zur Einsatzgemeinschaft bzw. zum Einkommens- und / oder Vermögenseinsatz auf ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz der Mitarbeiter/innen an.

Kommen Leistungen der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung in Betracht oder sind Hilfe zur Gesundheit, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer Lebenslagen bzw. Hilfen in anderen Lebenslagen zu gewähren, sollen diese möglichst Leistungsempfänger befähigen, ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Leistungen können aber nicht bewilligt werden, wenn die Höhe des Einkommens oder das anzurechnende Vermögen den Bedarf übersteigen. Nicht selten sind schwierige Berechnungen durchzuführen und Entscheidungen zu begründen, die von Betroffenen in der jeweiligen Situation nur schwer nachvollziehbar sind.

In der Fortbildungsveranstaltung werden die einschlägigen Vorschriften und Besonderheiten dieses Personenkreises intensiv erläutert und diskutiert. Darüber hinaus wird ein Informations- und Diskussionsforum geboten, um in Einzelfällen eigene Entscheidungen reflektieren zu können.

Inhalt

  • Anspruch auf Leistungen und Abgrenzung Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung für Arbeitsuchende
  • Grundsätze des Sozialhilferechts
  • Leistungen zum Lebensunterhalt: Regel- und Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft und der Heizung sowie sonstige Bedarfe (einmalige Leistungen als Zuschuss und Darlehen),
  • Einsatzgemeinschaften im 3. und 4. Kap. SGB XII
  • Einschränkung und Aufrechnung mit Leistungen,
  • Einsatz des Einkommens: Begriff des Einkommens und Abgrenzung zum Vermögen, zweckbestimmte Leistungen / Zuwendungen, sowie Bereinigung des Einkommens
  • Einsatz des Vermögens, Vermögensbegriff, verwertbares Vermögen und Vermögen, das der Hilfegewährung nicht entgegensteht.
  • Überblick über die Leistungen 5. bis 9. Kap. SGB XII: Überblick über verschiedene qualifizierte Notlagen sowie Einkommensgrenze, Einsatz des Einkommens über und unter der Einkommensgrenze sowie Einkommenseinsatz bei mehrfachem Bedarf

Termine: 3.-5. Dezember 2019

Seminar-Nummer

F-0217

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dirk Farchmin

Entgelt

€ 399,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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