I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII
Spezielle Bedarfs- und Einstandsgemeinschaften im SGB II und SGB XII
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus der Leistungssachbearbeitung von Jobcentern und dem Fachbereich Soziales
Beschreibung
Bei der Prüfung der Leistungsberechtigung und -höhe spielen im SGB II und SGB XII spezielle Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften eine große Rolle.
Welche Voraussetzungen sind an das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften geknüpft? Welche Auswirkungen ergeben sich bei einem Auslandaufenthalt des Partners?Wie gehen Sie mit temporären Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften um?
In diesem Seminar werden Sie nicht nur die Voraussetzungen für die Annahme einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bzw. Gemeinschaft von gleichgeschlechtlichen Partnern erarbeiten, sondern auch zum Beispiel die Folgen von Trennung von Eheleuten bzw. Lebenspartnern erläutert. In einem zweiten Teil werden einschlägige Fallgestaltungen anhand der aktuellen Rechtsprechung besprochen.
Inhalt
- Auswirkungen des Bestehens einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II bzw. einer Einstandsgemeinschaft nach dem SGB XII: Anrechnung von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen Minderjähriger, Berücksichtigung von Kindergeld bei volljährigen und minderjährigen Kindern,
- Anforderung an Trennung von Ehepaaren bzw. Lebenspartnern,
- Aufenthalt eines Ehegatten bzw. Lebenspartners im Ausland oder dauerhafter Heimunterbringung,
- Annahme einer Bedarfsgemeinschaft bzw. Einstandsgemeinschaft bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft / bei Lebensgemeinschaft von gleichgeschlechtlichen Partnern
- Stiefvater- / Mutterproblematik im SGB II,
- Gemischte Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften
- Temporäre Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaften sowie
- Haushaltsgemeinschaft
Seminar-Nummer
F-1213
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Astrid Lente-Poertgen
Entgelt
€ 185,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
21.09.2023