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2 - JobCenter - Finanzielle Hilfen des SGB II

Die vorläufige Leistungsbewilligung nach § 41a SGB II - online

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen, die Sozialleistungen nach dem SGB II bewilligen oder ablehnen bzw. die für die Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen usw. zuständig sind

Beschreibung

Durch das 9. Gesetz zur Änderung des SGB II ist mit der Neuregelung des § 41a SGB II eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen worden, Anträge auf Leistungsgewährung vorläufig zu gewähren.

Dabei gilt die vorläufige Gewährung von Leistungen für sämtliche Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und für sämtliche Bedarfs- und Einkommenstatbestände.

Die Abwicklung der vorläufigen Leistungsgewährung stellt die Praxis bei der Prüfung, der Entscheidung und der endgültigen Festsetzung sowohl verfahrens- als auch materiellrechtlich vor vielen Fragestellungen.

So ergeben sich Fragestellungen bei der Begründung der vorläufigen Leistungsbewilligung, bei den Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten, bei der Berechnung eines Durchschnittseinkommens sowie bei der endgültigen Festsetzung der Leistung.

Bei der abschließenden Festsetzung sind auch Fristen zu beachten.

In dem Seminar werden Ihnen die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm nähergebracht, die Sie in die Lage versetzt, rechtssicher mit der vorläufigen Leistungsbewilligung und der endgültigen Festsetzung der Leistung umzugehen

Zielgruppe der Veranstaltung sind Justiziare sowie Mitarbeiter / innen in Jobcentern, die in der Widerspruchs-, Klage- oder Leistungssachbearbeitung tätig sind.

Benötigtes Arbeitsmittel: SGB II

Inhalt

  • Rechtsgrundlage des § 41a SGB II im Vergleich zur früheren Regelung des § 40 Abs. 3 SGB II i.V.m. § 328 SGB III,
  • Sinn und Zweck der vorläufigen Bewilligung,
  • Bestandteile einer vorläufigen Bewilligung
  • Adressat einer vorläufigen Bewilligung
  • Form, Inhalt und Begründung einer vorläufigen Bewilligung
  • Leistungsvoraussetzungen
  • Bindungswirkung der vorläufigen Entscheidung (Änderung für die Zukunft bzw. Vergangenheit?),
  • Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten und die Folgend fehlender Mitwirkung bei der vorläufigen Bewilligung und abschließenden Festsetzung,
  • abschließende Festsetzung und deren Saldierungsmöglichkeit,
  • Anrechnung und Erstattung erbrachter Leistungen
  • Ausnahmeregelung bei der Anwendung eines Durchschnittseinkommens im Rahmen der abschließenden Festsetzung,
  • Verfahrensrechtliche Anforderungen und Fristen
  • Berechnungsbeispiele sowie
  • Rechtsschutz gegen vorläufige Bewilligungen und endgültige Festsetzungen

Seminar-Nummer

F-1208

Ort

online
online

Referenten

Dennis Kleineberg

Entgelt

€ 185,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

20.03.2024

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