Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.7 - Soziale Hilfen - Aufhebung und Erstattung von Leistungen, Erstattungs- und Kostenersatzansprüche

Sozialleistungsregress nach § 93 SGB XII (2 Tage, auch für SGB II geeignet im Hinblick auf § 33 SGB II)

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Sozialämter und sozialen Fachbereiche der Kreise, Städte und Gemeinden und der überörtlichen Träger, ggf. Mitarbeiter/-innen aus Jobcentern

Beschreibung

Zentrale Aufgabe der Mitarbeiter/-innen in den sozialen Bereichen ist die Beachtung des Nachranggrundsatzes. Ist der Leistungsträger in Vorleistung getreten, weil der vorrangige Anspruch der leistungsberechtigten Person nicht realisiert ist, liegt in der Prüfung der Überleitung von Ansprüchen ein wichtiges Instrument, um so den Nachranggrundsatz wiederherzustellen. Häufigste Anwendungsfälle sind Schenkungsrückforderungsansprüche und Ansprüche im Zusammenhang mit Immobilienüberlassungsverträgen. Insbesondere in Alten- und Pflegeheimen untergebrachte Personen können vielfach die damit verbundenen hohen Kosten aus eigenen Mitteln nicht mehr aufbringen, vor allem, wenn sie ihr Vermögen oder einen wesentlichen Teil dessen zuvor im Wege einer vorweggenommenen Erbfolge auf ihre Angehörigen oder sonstige Dritte übertragen haben. Aus der Sicht der Sozialleistungsträger stellen die Überleitungs- bzw. Übergangsvorschriften wichtige Refinanzierungsquellen dar.

In diesem Seminar wird der Anwendungsbereich von § 93 SGB XII umfassend analysiert. Relevante Überleitungsansprüche (mit Ausnahme von Unterhaltsansprüchen) werden betrachtet. Anhand von vielen Beispielen wird dargestellt, ob und wenn ja, in welchem Umfang und zu welchen Zeitpunkten sowie für welchen Zeitraum, eine Überleitung in Frage kommt. Die in den letzten Jahren ergangenen wegweisenden Urteile des BGH und anderer Gerichte (u.a. zur Auslegung und Gestaltung von Überlassungsverträgen) werden vorgestellt.

Inhalt

  • Voraussetzungen und Regelungsinhalt von § 93 SGB XII
  • Vorweggenommene Grundbesitzübertragungen und die damit zusammenhängenden überleitungsfähigen Ansprüche: Wohn- und Wohnungsrechte, Nießbrauchrechte Wart- und Pflegeverpflichtungen, Altenteilsverträge
  • Schenkungsrückforderungsansprüche des verarmten Schenkers einschließlich der Einredemöglichkeiten
  • Der erbrechtliche Pflichtteils- und Vermächtnisanspruch
  • Verfahrensfragen
  • Bestimmtheit der Überleitungsanzeige

Seminar-Nummer

F-0403

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dirk Weber

Entgelt

€ 390,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

18.03.2024 - 19.03.2024

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