Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

2 - JobCenter - Finanzielle Hilfen des SGB II

Das zu berücksichtigende Vermögen im SGB II

Zielgruppe

Leistungs-, Widerspruchs- oder Klagesachbearbeiter/innen, die im Leistungsrecht nach dem SGB II tätig sind

Beschreibung

Sozialleistungen sind nachrangig zu gewähren. Leistungen erhält beispielsweise nicht, wer durch den Verbrauch bzw. die Verwertung seines Vermögens oder die Rückforderung verschenkten Vermögens seinen Bedarf selbst decken kann. Jobcenter müssen prüfen, ob Vermögenswerte verwertbar sind oder Verwertungshindernisse bestehen.

Von einer Verwertung ausgenommen ist das „Schonvermögen“ nach § 12 Abs. 3 SGB II.

Handelt es sich nicht um geschütztes Vermögen, darf die Leistungsgewährung dennoch nicht von der Verwertung abhängig gemacht werden, wenn ein objektiver Härtegrund oder eine „offensichtliche Unwirtschaftlichkeit“ vorliegt.

Ist ein Vermögen nicht unverzüglich zu verwerten, kommt eventuell eine darlehensweise Gewährung der Leistungen in Betracht.

Die Inhalte werden unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet und mittels Übungsfällen und Praxisbeispielen vertieft.

Inhalt

  • Einsatz eigener Kräfte und Mittel,
  • Bedarfs- und Einsatzgemeinschaft sowie Abgrenzung zur Haushaltsgemeinschaft,
  • Vermögensbegriff / Abgrenzung zum Einkommen,
  • Vermögensermittlung
  • Begriffsbestimmung „offensichtliche Unwirtschaftlichkeit“ und „besondere Härte“,
  • Absetzungen vom verwertbaren Vermögen,
  • Darlehen bei nicht sofort verwertbarem Vermögen,
  • aktuelle Rechtsprechung
  • zahlreiche Praxisbeispiele und Übungsfälle

Seminar-Nummer

F-1235

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dr. Fatos Özdemir-Lachner

Entgelt

€ 185,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

19.11.2024

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