Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII

Spezialseminar: Neuregelungen zum 1.1.23 für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach §§ 35 ff. SGB XII

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen, die Sozialleistungen nach dem SGB XII bewilligen oder ablehnen bzw. die für die Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen usw. zuständig sind

Beschreibung

Mit der Einführung eines Bürgergeldgesetzes zum 1.1.23 wird u.a. auch das SGB XII geändert werden und damit angepasst. Bisher liegt hierfür ein Beschluss des Bundeskabinetts zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vor. In der geplanten Rechtsänderung sollen u.a. Überlegungen aus den Änderungen des SGB II auch in das SGB XII übernommen werden.

Die Neuregelungen betreffen dabei insbesondere den Bereich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, die in diesem Seminar neben den grundlegenden Themen aus diesem Bereich behandelt werden. Dabei werden die Vorschriften zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung einen neuen §§ 35, 35a SGB XII neu strukturiert und zahlreiche Änderungen vorgenommen.

Im Seminar werden die sowohl beabsichtigten Neuregelungen zum 01.01.23 als auch die bisherigen Themenfelder rund um die Bedarfe für Unterkunft und Heizung, sowie notwendige Kenntnisse zur Rechtsprechung vorgestellt, um Entscheidungen im materiellen Leistungsrecht im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft und den Heizungskosten treffen zu können. Angereichert werden die Ausführungen durch zahlreiche Praxisbeispiele Es besteht die Möglichkeit, intensiv die Lösung erzielter Ergebnisse für die Praxis zu diskutieren.

Inhalt

  • Neuregelungen zum 01.01.23: Karenzeiten,
  • „Trauerjahr“ bei Tod eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft, Übernahme der Reparatur- und Instandhaltungskosten bei selbst bewohntem Wohneigentum
  • Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft,
  • Aufteilung der Kosten der Unterkunft und Heizung bei Bedarfs-, Wohn-, Haushaltsgemeinschaften und temporärer Bedarfsgemeinschaften,
  • Überblick: Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Sinne des vom Bundessozialgericht entwickelten Begriffs eines schlüssigen Konzeptes (abstrakte und konkrete Angemessenheitsprüfung),
  • Anforderungen an Kostensenkungsaufforderung, Vergleichsmaßstab, Leistungshöhe bis zur Realisierung der Kostensenkung,
  • Zusicherung vor Abschluss des Mietvertrages,
  • Bewilligung bzw. Ablehnung von Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten bzw. Kaution,
  • Übernahme bzw. Ablehnung von Mietschulden zur Sicherung der Unterkunft und Heizung,
  • Umgang mit Energierückständen
  • Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung

Seminar-Nummer

F-0209

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dirk Farchmin

Entgelt

€ 170,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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