Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII

Die vorläufige Leistungsbewilligung nach § 44a SGB XII

Zielgruppe

Justiziare der Widerspruchs- und Klagesachbearbeitung sowie Mitarbeiter / innen aus der Leistungssachbearbeitung in Sozialämtern

Beschreibung

Mit der Änderung des SGB XII zum 01.07.2017 ist mit der Neuregelung des § 44a SGB XII eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen worden, vorläufig Leistungen zu gewähren.

Die Abwicklung der vorläufigen Leistungsgewährung stellt die Praxis bei der Prüfung, der Entscheidung und der abschließenden Festsetzung sowohl verfahrens- als auch materiellrechtlich vor vielen Fragestellungen. So ergeben sich Fragestellungen bei der Begründung der vorläufigen Leistungsbewilligung, bei den Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten, bei der Berechnung eines Durchschnittseinkommens sowie bei der abschließenden Festsetzung der Leistung, bei der auch Fristen zu beachten sind.

In dem Seminar werden Ihnen die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm näher gebracht. Sie werden in die Lage versetzt, rechtssicher mit der vorläufigen Leistungsbewilligung und der abschließenden Festsetzung der Leistung umzugehen.

Inhalt

  • Rechtsgrundlage des § 41a SGB II als Vorläufer für die Neuregelung des § 44a SGB XII
  • Sinn und Zweck, Bestandteile und Adressat der vorläufigen Bewilligung,
  • Form, Inhalt und Begründung einer vorläufigen Bewilligung
  • Leistungsvoraussetzungen
  • Bindungswirkung der vorläufigen Entscheidung (Änderung für die Zukunft bzw. Vergangenheit?),
  • Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten und die Folgen fehlender Mitwirkung bei der vorläufigen Bewilligung und abschließenden Festsetzung,
  • abschließende Festsetzung und Saldierungsmöglichkeit,
  • Anrechnung und Erstattung erbrachter Leistungen
  • Ausnahmeregelung bei der Anwendung eines Durchschnittseinkommens im Rahmen der abschließenden Festsetzung,
  • Verfahrensrechtliche Anforderungen und Fristen
  • Berechnungsbeispiele
  • Rechtsschutz gegen vorläufige Bewilligungen und abschließende Festsetzungen

Seminar-Nummer

F-0201

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dennis Kleineberg

Entgelt

€ 185,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

28.08.2024

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