Evelyn Runge

Verwaltungswirtin (grad.) · Dozentin beim ifV – Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH

Vom Bundesgerichtshof zitiert – Beschluss vom 28.05.2008, XII ZB 34/05

Evelyn Runge, Verwaltungswirtin (grad.), war von 1971 bis 2018 bei der Stadtverwaltung Bochum tätig – 47 Jahre, in denen so manche Verwaltungsreform kam und ging, während sie blieb. Nach den Anfängen im Lastenausgleich wechselte sie am 2. November 1982 ins Jugendamt der Stadt Bochum und hielt ihm bis zu ihrem Ausscheiden 2018 die Treue.

Im Jugendamt deckte sie ein Themenspektrum ab, für das andere gleich mehrere Stellenbeschreibungen gebraucht hätten: Vormundschaften, Amtspflegschaften und Ergänzungspflegschaften, Beistandschaften, die gerichtliche Titulierung von Unterhaltsansprüchen und – ganz nebenbei – der Aufbau der Unterhaltsvorschusskasse der Stadt Bochum. Bis zur deutschen Wiedervereinigung 1989 kamen die Transferfälle im Unterhaltsrecht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik hinzu. Als Verantwortliche für die Rechtsstelle des Jugendamts und im Rahmen der Innenrevision – einschließlich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) – übernahm sie zudem das Risikomanagement bei Kindeswohlgefährdung, Fallkonferenzen und das Beschwerdemanagement. Ihre eigene, augenzwinkernde Berufsbezeichnung dafür: „Mädchen für alles“ im Jugendamt und Rückhalt für die Amtsleitung – eine Untertreibung, wenn man sich die Liste noch einmal ansieht.

Besondere fachliche Anerkennung: Ihre Fachaufsätze zur Verzinsung von Unterhaltsvorschussforderungen wurden vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 28. Mai 2008 zitiert (Az. XII ZB 34/05, Rn. 20: „Runge JAmt 2002, 110“) – nicht schlecht für Texte, die ursprünglich für den Bochumer Verwaltungsalltag gedacht waren, und ein Beleg für die Reichweite ihrer Arbeit weit über die Stadt hinaus.

Am Bochumer Rathaus endete ihr Engagement nicht: 1998 gehörte sie zu den Mitbegründerinnen des überörtlichen Arbeitskreises Unterhaltsvorschuss Nordrhein-Westfalen und wirkte im überörtlichen Arbeitskreis der Beistände Nordrhein-Westfalen mit, arbeitete bis 2007 an Arbeitshilfen für die nordrhein-westfälischen Unterhaltsvorschussstellen im Familienministerium mit und übernahm seit Ende 1991 Projektfälle mit ungeklärter Vaterschaft im Bereich Unterhaltsvorschuss. Seit 2006 gibt sie – bis heute – Seminare zu Unterhaltsrecht, Unterhaltsvorschuss, Titulierung, Vollstreckung und Insolvenzverfahren. Als Dozentin beim ifV macht sie damit im Grunde genau da weiter, wo sie 2018 aufgehört hat – nur ohne Aktenberge.

Fachliche Schwerpunkte im Jugendamt

  • Amtspflegschaften, Vormundschaften, Ergänzungspflegschaften, Beistandschaften
  • Unterhaltsvorschuss: Aufbau der Unterhaltsvorschusskasse, Widerspruchsbearbeitung, Rechtsstelle, Projektfälle „unbekannte Vaterschaft“ (seit Ende 1991)
  • Prozessvertretung, Titulierung und Vertretung vor Gericht
  • Transferangelegenheiten Unterhalt zwischen BRD und DDR (bis 1989)
  • Rechtsstelle im Jugendamt und Innenrevision, einschließlich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD)
  • Rechtliche Unterstützung des Sozialen Dienstes und der Fallkonferenzen
  • Steuerungsunterstützung der Amtsleitung im Risikomanagement Kindeswohlgefährdung
  • Beschwerdemanagement im Jugendamt, insbesondere bei Beschwerden an Oberbürgermeister, Dezernenten und Jugendamtsleitung
  • Analyse von Gefährdungsfällen sowie Mitwirkung an und Entwicklung von Amtsverfügungen für das Jugendamt

Publikationen

Fachaufsätze in der Zeitschrift Das Jugendamt (JAmt) zur Verzinsung von Unterhaltsvorschussforderungen:

  • Verzugszinsen bei der Geltendmachung von übergegangenen Unterhaltsansprüchen nach § 7 Unterhaltsvorschussgesetz – JAmt, Heft 7-8/2001, S. 323 ff.
  • Geltendmachung und Erhebung von Verzugszinsen durch die UV-Stellen – Theorie und Wirklichkeit – JAmt, Heft 3/2002, S. 110 ff.
  • Verzicht auf die Erhebung von Verzugs- und Stundungszinsen im Zusammenhang mit Leistungen nach dem UVG? Empfehlungen für ein effektives Verwaltungshandeln – JAmt, Heft 6-7/2006, S. 280 ff.

Zitiert in: BGH, Beschluss vom 28.05.2008 – XII ZB 34/05, Rn. 20 („Runge JAmt 2002, 110“).

Weiteres fachliches Engagement

  • 1998: Mitbegründerin des überörtlichen Arbeitskreises Unterhaltsvorschuss in Nordrhein-Westfalen
  • Mitglied im überörtlichen Arbeitskreis Beistandschaften in Nordrhein-Westfalen
  • Bis 2007: Mitarbeit im Familienministerium Düsseldorf an den Arbeitshilfen für die Unterhaltsvorschussstellen in Nordrhein-Westfalen
  • Seit Ende 1991: Projektarbeit im Unterhaltsvorschuss zu Fällen mit unbekannter Vaterschaft
  • Seit 2006 bis heute: Seminare zum Unterhaltsrecht und zum Unterhaltsvorschussrecht – sowohl zum zivilrechtlichen Verfahren (Amtsgericht/Oberlandesgericht) als auch zum öffentlich-rechtlichen Verfahren (Verwaltungsgericht/Oberverwaltungsgericht)

Beiträge von Evelyn Runge

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