Z-B - Personalrecht und -management
Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Dienst rechtssicher gestalten
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen der Personaldienststellen in der Kommunal- und Landesverwaltung (einschl. Hochschulverwaltungen und Kreispolizeibehörden) sowie in Jobcentern einschließlich Gleichstellungsbeauftragte und Personalratsmitglieder
Beschreibung
Beamt(e)/-innen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Übertragung eines bestimmten Dienstpostens oder auf eine Beförderung. Sie haben aber einen Anspruch darauf, dass die Auswahlentscheidung entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung erfolgt. Wegen der Vielschichtigkeit der rechtlichen Einordnung und der verfahrensrechtlichen Besonderheiten, ist eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht auszuschließen. Dieses kann bereits bei der Festlegung der Auswahlkriterien vorkommen oder beim Abgleich der konkreten Eignung der Bewerber.
Als ein Instrument der Leistungsbewertung nimmt die Beurteilung in diesem Zusammenhang einen besonderen Stellenwert ein. Die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens und die Beförderung sind abhängig von entsprechenden Feststellungen. Die Akzeptanz von Entscheidungen bei Beamt(e)/-innen ist davon abhängig, ob sie „gerecht“ beurteilt worden sind. Weniger das Ergebnis als die Wahrnehmung über die Art und Weise, wie eine Entscheidung zustande kommt, ist dabei häufig entscheidend. Je transparenter das Verfahren und Ergebnis ist, desto eher wird es als fair empfunden und der Eindruck von Willkür vermieden. Aus diesem Grund ist es wichtig, notwendige Kenntnisse zu erlangen bzw. vorhandenes Wissen aufzufrischen, zu ergänzen und zu vertiefen.
Inhalt
- Rechtsnatur der Beurteilung: Beurteilungsvorschriften, Begriffsbestimmung und Zweck der Beurteilung,
- Prinzip der Bestenauslese unter den Aspekten der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung,
- Benachteiligungsverbot,
- Beurteilungsspielraum, Beurteilungsgespräch,
- Rechte der Betroffenen im Hinblick auf eine fehlerhafte Beurteilung,
- Ernennungs- und Beförderungsrecht im Hinblick auf Konkurrenzsituationen,
- Bewerbungs- und Auswahlverfahren: Stellenausschreibung, Abgrenzung Stellenbesetzungs- und Beförderungsverfahren, Abbruch des Auswahlverfahrens, Mitteilungs- und Wartepflicht der Behörde, Stellenbesetzung = VA mit Drittwirkung,
- Umfang, Inhalt u. Begründung von Konkurrentenmitteilungen, Rechtsqualität / Rechtsbehelf / Frist,
- Besonderheiten des Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens sowie vorläufiger Rechtsschutz und aktuelle Rechtsprechung sowie
- Rechte der Gleichstellungsbeauftragten / des Personalrats usw.
Seminar-Nummer
P-3301
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Prof. Dr. Boris Hoffmann
Entgelt
€ 180,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr