Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

Z-B - Personalrecht und -management

Arbeits- und Tarifrecht - Teil III

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen in Personal- und Rechtsabteilungen der Kommunal- und Landesverwaltung (einschl. Jobcenter und Hochschulverwaltungen) sowie für Gleichstellungsbeauftragte und Personalratsmitglieder

Beschreibung

Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen worden ist. Ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke zu entnehmen, so kann jeder Teil das Arbeitsverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 BGB unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten des Tarifrechts kündigen. Für die Beendigung von Arbeits-verhältnissen, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann es immer wieder zu neuen Fallgestaltungen kommen, die Auswirkungen auf die Entscheidungs-praxis der Mitarbeiter/innen haben. Es ist wichtig, die notwendigen Kenntnisse zu erlangen und vorhandenes Wissen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vertiefen.

Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt einen umfassenden Überblick über die einschlägigen Arbeitsrechtsnormen und zu den tarifvertraglichen Ergänzungen. Durch Erarbeitung der wesentlichen Vorschriften werden die Teilnehmer/innen in die Lage versetzt, Ihre Entscheidungen unter Beachtung einzuhaltender Fristen fundiert treffen und begründen zu können.

Die Fortbildung ergänzt die Seminare Arbeitsrecht I und II und richtet sich an Mitarbeiter/innen, die Entscheidungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorbereiten und treffen müssen. Es besteht die Möglichkeit, im Diskussionsforum Fragen zu stellen, um Entscheidungen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und ohne Risiko in einem Arbeitsgerichtsprozess abwägen zu können.

Inhalt

  • Mängel des Arbeitsvertrages: Nichtigkeit und Anfechtung sowie Folgen der Nichtigkeit und Anfechtung,
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber: Auflösungsvertrag, ordentliche und außerordentliche Kündigung, Zusatzregelungen im Tarifrecht, Verdachtskündigung und Druckkündigung,
  • Formelle Anforderungen an eine Kündigung: Kündigungserklärung und ihr Zugang, Kündigungsfristen,
  • Allgemeiner Kündigungsschutz: personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und betriebsbedingte Kündigung,
  • Besonderer Kündigungsschutz, insb. die Kündigung schwerbehinderter Personen sowie die außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Beschäftigten
  • Abgeltung von Resturlaub, Arbeitszeugnis,
  • Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, des Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung und des Integrationsamtes,
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer
  • Arbeitsgerichtsprozess und Rechtsprechung

Seminar-Nummer

P-3203

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Prof. Dr. Binke Hamdan

Entgelt

€ 180,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

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