2 - JobCenter - Finanzielle Hilfen des SGB II
Das zu berücksichtigende Vermögen im SGB II
Zielgruppe
Leistungs-, Widerspruchs- oder Klagesachbearbeiter/innen, die im Leistungsrecht nach dem SGB II tätig sind
Beschreibung
Sozialleistungen sind nachrangig zu gewähren. Leistungen erhält beispielsweise nicht, wer durch den Verbrauch bzw. die Verwertung seines Vermögens oder die Rückforderung verschenkten Vermögens seinen Bedarf selbst decken kann. Jobcenter müssen prüfen, ob Vermögenswerte verwertbar sind oder Verwertungshindernisse bestehen.
Von einer Verwertung ausgenommen ist das „Schonvermögen“ nach § 12 Abs. 3 SGB II.
Handelt es sich nicht um geschütztes Vermögen, darf die Leistungsgewährung dennoch nicht von der Verwertung abhängig gemacht werden, wenn ein objektiver Härtegrund oder eine „offensichtliche Unwirtschaftlichkeit“ vorliegt.
Ist ein Vermögen nicht unverzüglich zu verwerten, kommt eventuell eine darlehensweise Gewährung der Leistungen in Betracht.
Die Inhalte werden unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet und mittels Übungsfällen und Praxisbeispielen vertieft.
Inhalt
- Einsatz eigener Kräfte und Mittel,
- Bedarfs- und Einsatzgemeinschaft sowie Abgrenzung zur Haushaltsgemeinschaft,
- Vermögensbegriff / Abgrenzung zum Einkommen,
- Vermögensermittlung
- Begriffsbestimmung „offensichtliche Unwirtschaftlichkeit“ und „besondere Härte“,
- Absetzungen vom verwertbaren Vermögen,
- Darlehen bei nicht sofort verwertbarem Vermögen,
- aktuelle Rechtsprechung
- zahlreiche Praxisbeispiele und Übungsfälle
Seminar-Nummer
F-1235
Ort
online
online
Referenten
Dr. Fatos Özdemir-Lachner
Entgelt
€ 205,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
19.11.2025