I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII
Ordnungswidrigkeitenrecht im SGB II und SGB XII - online
Zielgruppe
Mitarbeitende in Sozial- und Grundsicherungsämtern und Jobcentern, die ordnungswidriges Verhalten ahnden
Beschreibung
In der Praxis der Sozialleistungsverwaltung gibt es Situationen, die alles andere als eindeutig sind. Besonders dann, wenn Notlagen geschildert werden, aber die Faktenlage unklar bleibt. Genau hier wird es spannend, denn wer Leistungen gewährt, muss nicht nur menschlich handeln, sondern auch rechtlich einwandfrei entscheiden.
In diesem Spannungsfeld gewinnt das Bußgeldverfahren an Bedeutung, ein Thema das häufig unterschätzt wird. Wird beispielsweise eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, etwa durch vorsätzliche Falschangaben oder unterlassene Mitwirkung, muss der Leistungsträger nicht nur den Sachverhalt genau aufklären, sondern auch entscheiden, ob ein Bußgeld verhängt werden kann oder sogar muss.
Dabei ist das Bußgeld kein Mittel zur Verhaltenslenkung wie das Zwangsgeld, sondern ein rechtliches Instrument zur Sanktionierung vergangener Pflichtverletzungen. Es geht also nicht um Druck, sondern um Konsequenz.
Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im SGB II und SGB XII klar definiert, das Verfahren selbst wird durch das Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt. Die Verantwortung liegt beim Leistungsträger. Er stellt die Ordnungswidrigkeit fest, erlässt den Bußgeldbescheid und muss im Falle eines Einspruchs souverän reagieren, bis hin zur möglichen Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft.
Wer in der Sozialverwaltung arbeitet, braucht dafür mehr als nur ein Grundverständnis. Gefragt sind sichere Rechtskenntnisse, Verfahrenskompetenz und Fingerspitzengefühl. Die folgenden Themenschwerpunkte zeigen nicht nur, worauf es fachlich ankommt, sondern machen deutlich, wie komplex und herausfordernd dieser Bereich in der Praxis tatsächlich ist. Denn wer hier richtig entscheidet, sorgt für Gerechtigkeit und schützt die Integrität des Systems.
Inhalt
- Bedeutung des Bußgeldes / Abgrenzung zu anderen Maßnahmen (u.a. Zwangsgeld und Straftat),
- Ordnungswidrigkeiten im SGB II / SGB XII,
- Nichtbeachtung der Auskunftspflicht bzw. unvollständige, unrichtige und nicht rechtzeitig erteilte Angaben,
- Fehlende oder unvollständige Angabe zur Dauer der Erwerbstätigkeit, zur Höhe des Einkommens usw.
- Einkommensbescheinigung von Arbeitgebern / Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen von Arbeitgebern in Problemfällen,
- Änderung der Verhältnisse nicht oder nicht vollständig mitgeteilt,
- Vorsatz und Fahrlässigkeit, Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum und Sozialbetrug,
- Höhe des Bußgeldes, Form, Erlass, Anforderungen und Zustellung des Bescheides einschließlich Verfolgungsverjährung von Ordnungswidrigkeiten sowie Urkundenfälschung als Straftat.
Weitere Termine in 2026 |
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07.05.2026 | |
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Seminar-Nummer
K-0604
Ort
online
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Referenten
Astrid Lente-Poertgen
Moritz Poertgen, Magister iuris
Entgelt
€ 230,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
07.05.2026