Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

2 - JobCenter - Finanzielle Hilfen des SGB II

Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen, die Sozialleistungen nach dem SGB II bewilligen oder ablehnen bzw. die für die Bearbeitung von Widersprüchen, Klagen usw. zuständig sind

Beschreibung

Die Vorschriften zur Übernahme der Kosten der Unterkunft und der Kosten für die Heizung sind in der Arbeitspraxis nicht immer leicht umzusetzen und führen nicht selten zu unnötigen Auseinandersetzungen mit Betroffenen. Darüber hinaus ist der Bedarfstatbestand der Kosten der Unterkunft eines der häufigsten Streitfälle vor den Sozialgerichten.

Im Seminar werden die notwendigen Grundkenntnisse zur Thematik vermittelt, um Entscheidungen im materiellen Leistungsrecht zu den Kosten der Unterkunft und den Heizungskosten rechtmäßig treffen zu können.

Vorgestellt werden die aktuelle Gesetzeslage, gesetzliche Entwicklungen unter Einbeziehung der aktueller Rechtsprechung, um rechtssichere Entscheidungen im materiellen Leistungsrecht zu den Kosten der Unterkunft und den Heizungskosten treffen zu können.

Angereichert werden die Ausführungen durch zahlreiche Übungsfälle. Es besteht die Möglichkeit, intensiv die Lösung erzielter Ergebnisse für die Praxis zu diskutieren.

Inhalt

  • Tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft
  • der Begriff der Unterkunft
  • Voraussetzungen für die Einbeziehung von Mietnebenkosten
  • Berücksichtigung von Kosten bei selbst genutztem Hausgrundstück, insbesondere: Behandlung von Tilgungsraten
  • Aufteilung der Unterkunfts- und Heizungskosten bei Personen- bzw. Wohngemeinschaften
  • Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Sinne des vom Bundessozialgericht entwickelten Begriffs eines schlüssigen Konzeptes
  • Anforderungen an ein schlüssiges Konzept
  • Ermittlungspflichten der Behörde, Bedeutung von Anträgen auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X
  • Angemessenheit der Kosten der Unterkunft bei selbst genutztem Hausgrundstück in Relation zum Schonvermögen
  • Anforderungen an Kostensenkungsaufforderung, Vergleichsmaßstab, Leistungshöhe bis zur Realisierung der Kostensenkung
  • Zusicherung vor Abschluss des Mietvertrages
  • Bewilligung bzw. Ablehnung von Umzugskosten bzw. Kaution
  • Bewilligung und Ablehnung der Erstausstattung für die Wohnung / Haushaltsgeräte
  • Übernahme bzw. Ablehnung von Mietschulden zur Sicherung der Unterkunft und Heizung bzw. sonstiger Energiekosten
  • Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung

Seminar-Nummer

F-1211

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dirk Farchmin

Entgelt

€ 205,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

24.04.2024

oder Anmeldeformular drucken