Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

2 - JobCenter - Finanzielle Hilfen des SGB II

Sanktionen im SGB II - §§ 31 und 32 SGB II

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter, die für Sanktionsentscheidungen zuständig sind

Beschreibung

Dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“ entsprechend soll der erwerbsfähige Leistungsberechtigte verpflichtet werden, konkrete Schritte zur Beseitigung oder Verringerung seiner Hilfebedürftigkeit zu unternehmen. Dabei muss er aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die seine Eingliederung in das Erwerbsleben unterstützen.

Zweck der Veranstaltung ist es, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen mit den unterschiedlichen Problemstellungen der Sanktionierung von Leistungsberechtigten im Rahmen der §§ 31 und 32 SGB II vertraut zu machen und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der einschlägigen Verfahrensvorschriften zu erarbeiten. Dazu werden Sachverhalte unterschiedlicher Schwierigkeiten bearbeitet und diskutiert.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Leistungssachbearbeitung, der Arbeitsvermittlung, im Fallmanagement und den Rechtsstellen, die notwendige Kenntnisse zur Anwendung der §§ 31 und 32 SGB II benötigen, um Entscheidungen treffen zu können, die im Widerspruchsverfahren, ggf. auch Klageverfahren vor dem Sozialgericht bestehen.

Ziel des Seminars ist es, mögliche Problemlagen darzustellen, aufzuarbeiten und entsprechende Lösungswege für die praktische Arbeit zu finden.

Inhalt

  • Zumutbarkeit des Arbeitseinsatzes (§ 10 SGB II),
  • Sanktionstatbestände und Verfahrensregelungen (§§ 31 Abs. 1 und 2 sowie 32 SGB II),
  • Beginn, Höhe und Dauer der Sanktion,
  • Verfahren bei wiederholten (und gleichartigen) Pflichtverletzungen,
  • Anforderungen an eine Rechtsfolgebelehrung,
  • Wohlverhaltensklauseln,
  • Sonderregelungen für Jugendliche,
  • Erbringung von Sachleistungen,
  • Aktuelles aus der Rechtsprechung und
  • Fallbeispiele / Übungen

Seminar-Nummer

F-1228

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Astrid Lente-Poertgen

Entgelt

€ 205,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

13.11.2024

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