I.1 - Soziale Hilfen - Allgemeine Regelungen SGB I und SGB X
Praxisworkshop: Ermessen im SGB II / SGB XII rechtssicher anwenden
Zielgruppe
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Jobcenter und der Sozial- und Grundsicherungsträger, die in der Widerspruchs-, Klage oder Leistungssachbearbeitung oder im Integrationsbereich tätig sind und Bescheide erstellen
Beschreibung
Ermessensentscheidungen spielen in der Verwaltung eine große Rolle. Dies gilt auch für die Leistungen nach dem SGB und SGB XII, wo Ermessensleistungen in § 39 SGB I und in den jeweiligen Fachgesetzen ihre gesetzliche Grundlage haben. In der Praxis des Sozialrechts wird das Ermessen häufig nicht richtig ausgeübt. Ursache ist häufig, dass in der Praxis zwar überwiegend auf Musterbescheide zurückgegriffen werden kann, die Ermessenserwägungen aber individuelle Begründungen notwendig machen und somit einzelfallbezogen verfasst werden müssen.
Unzureichende Ermessenerwägungen führen somit zum Erlass rechtswidriger Entscheidungen, die in Widerspruchs- und Gerichtsverfahren nur schwer „geheilt“ werden können.
Die Statistik zeigt, dass eine die Zahl rechtswidriger Entscheidungen auf Grund fehlender oder unzureichender Ermessensbegründungen im Bescheid stetig steigt.
Das Seminar versetzt Sie in die Lage, Ihr Ermessen besser ausüben zu können und einzelfallbezogene Formulierungen zu finden. Auch werden Sie in der Lage sein, Ermessensvorschriften sicherer anzuwenden und rechtssichere Bescheide zu erlassen.
Inhalt
- Verwaltungshandeln und Verwaltungsverfahren nach SGB X,
- Unterscheidung öffentlich-rechtlicher Vertrag u. Verwaltungsakt sowie unterschiedliche Einsatzbereiche,
- Arten, Merkmale, Bedeutung und Aufbau des Verwaltungsaktes,
- Erlass eines formell und materiell rechtmäßigen Verwaltungsaktes: Form und Verfahren, insbesondere Anhörung nach § 24 SGB X und Heilungsmöglichkeiten bei Verfahrensfehlern, Bestimmtheit und Begründetheit, Ermessen (gebundene und freie Entscheidung), Mitwirkungspflichten sowie Formulierungshilfen für die Bescheiderteilung,
- Überblick über die Rücknahmemöglichkeiten eines begünstigenden Verwaltungsaktes
- Aufhebung des Bescheides bei Änderung der Verhältnisse,
- Besonderheit des Verfahrens bei der Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
- Hinweise zur aktuellen Rechtsprechung
Seminar-Nummer
F-0101
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Alexander Stehl
Entgelt
€ 170,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
08.11.2023