Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

2 - JobCenter - Finanzielle Hilfen des SGB II

Einsatz der Immobilie im SGB II

Zielgruppe

Leistungs-, Widerspruchs- oder Klagesachbearbeiter/innen in Jobcentern

Beschreibung

Sozialleistungen sind nachrangig zu gewähren. Leistungen erhält beispielsweise nicht, wer durch den Verbrauch bzw. die Verwertung seines Vermögens oder die Rückforderung verschenkten Vermögens seinen Bedarf selbst decken kann. Jobcenter müssen prüfen, ob Betroffene über verwertbares Vermögen wie bebaute und / oder unbebaute Grundstücke, Rückübertragungsansprüche usw. verfügen. Ein möglicher Einsatz der Immobilie bei der Gewährung von Grundsicherung für Arbeitssuchende bildet den Mittelpunkt des Seminars.

Von einer Verwertung ausgenommen ist das „Schonvermögen“, wozu z.B. ein „angemessenes Hausgrundstück“ gehört, das der Betroffene / nahe Angehörige bewohnt. Die erforderliche Auslegung des Begriffs „Angemessenheit“ im Entscheidungsprozess bestimmt sich nach der Grundstücksgröße und der Hausgröße.

Handelt es sich nicht um geschütztes Vermögen, darf die Leistungsgewährung dennoch nicht von der Verwertung abhängig gemacht werden, wenn ein objektiver Härtegrund oder eine „offensichtliche Unwirtschaftlichkeit“ vorliegt. Darlehen und Darlehenssicherung sind ebenso Thema des Seminars wie die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie.

Die Inhalte werden unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung beleuchtet und mittels Übungsfällen und Praxisbeispielen vertieft.

Inhalt

  • Verarmung des Schenkers, Rückübertragungsanspruch sowie Wertersatz,
  • Vermögenseinsatz
  • Grundsatzfragen zur Immobilie als Vermögen oder Einkommen,
  • Vermögenserwerb während des Leistungsbezugs (z. B. geerbtes Hausgrundstück),
  • Immobilie als verwertbares Vermögen,
  • Feststellung des Verkehrswerts,
  • Verwertungsmethoden einer nicht geschützten Immobilie,
  • angemessene Immobilie als geschütztes Vermögen, insbesondere angemessene Größe,
  • Auslegung des Begriffs der „besonderen Härte“ und „offensichtliche Unwirtschaftlichkeit,
  • Darlehensweise Leistungsgewährung und Sicherung des Darlehens im Grundbuch,
  • Rechtsprechung zum Vermögenseinsatz,
  • Praktische Übungen und Fallbeispiele

Seminar-Nummer

F-1201

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dirk Farchmin

Entgelt

€ 170,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

oder Anmeldeformular drucken