2 - JobCenter - Finanzielle Hilfen des SGB II
Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II – Ein elementarer Baustein in der Praxis der Leistungsgewährung
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen in Jobcentern, die im Antragsservice oder im Leistungsbereich tätig sind
Beschreibung
Der Begriff der Vorrangigen Leistung dürfte in der Praxis jedem bereits einmal begegnet sein. Doch was bedeutet Vorrangigkeit eigentlich? Und welche Leistung ist damit gemeint?
Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind demnach verpflichtet vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Doch dies ist im behördlichen Alltag oftmals nicht so einfach wie es sich anzuhören vermag. Eine vorrangige Leistung muss durch den Mitarbeitenden erst einmal erkannt werden.
Welche Leistungen kommen hier in Betracht? Wie ist das weitere Vorgehen? Muss ich ein einheitliches Verfahren beachten, um selbst als Leistungsträger vorrangige Leistungen des Kunden geltend zu machen? Welche Mitwirkungspflichten müssen die antragstellenden oder leistungsbeziehenden Personen erfüllen und welche Grenzen gibt es?
Diese und weitere Fragen gilt es im Seminar zu klären, sowie sich einen Überblick über die vorrangigen Leistungsarten zu verschaffen und wie diese realisiert werden können. Denn nicht zuletzt durch die Änderungen des Starke-Familien-Gesetzes hinsichtlich des Kinderzuschlages, in Verbindung mit den verbesserten Möglichkeiten von Wohngeld, ergibt sich eine gute Möglichkeit eine Vielzahl von Leistungsberechtigten in ein vorrangiges System zu verschieben. Aber auch ergänzende Leistungen sind möglich.
Inhalt
- Bedeutung vorrangiger Leistungen für die Praxis
- Überblick über vorrangige Leistungssysteme und deren Zugangsvoraussetzungen
- Überleitung von Fällen an vorrangige Leistungsträger
- Mitwirkungspflichten der Beteiligten
- Folgen fehlender Mitwirkung
- Möglichkeiten des Leistungsträgers im Falle mangelnder Mitwirkung
- Anmeldung und Erfüllung von Erstattungsforderungen
- Praxisbeispiele sowie
- Aktuelle Rechtsprechung
Seminar-Nummer
F-1236
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Dennis Kleineberg
Entgelt
€ 170,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
25.10.2023