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2 - JobCenter - Finanzielle Hilfen des SGB II

Leistungen SGB II Grundlagenseminar - Teil 3 (2 Tage) - Mitwirkungspflichten, Aufhebung und Erstattung von Leistungen

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Jobcenter, die Kenntnisse im Bereich des Leistungsrechts des SGB II benötigen

Beschreibung

Die sozialrechtlichen Mitwirkungspflichten, deren Grenzen und Folgen bei fehlender Mitwirkung werden auch für den SGB II-Bereich durch die §§ 60 ff. SGB I geregelt. Die Systematik dieser Vorschriften wird erläutert und die Abgrenzung zu den besonderen Mitwirkungspflichten im SGB II herausgearbeitet. An typischen Praxisbeispielen wird dargestellt, wie Antragsteller und Leistungsempfänger rechtlich kompetent beraten werden können. Dabei werden die Folgen fehlender Mitwirkung aufgezeigt und im Hinblick auf deren Akzeptanz begründet. Ziel dieser Thematik ist es, dass Sie die verschiedenen Ermächtigungsnormen im SGB II und SGB I voneinander abgrenzen und die einzelnen tatbestandlichen Voraussetzungen der Normen und deren Rechtsfolgen rechtssicher und sachverhaltsbezogen prüfen

An die Aufhebung von Verwaltungsakten werden seitens der Rechtsprechung hohe formelle und materielle Anforderungen gestellt. Im Rahmen der Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen werden zum Teile Leistungen in enormer Höhe zurückgefordert. Bei der Aufhebung von Verwaltungsakten und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II sind zudem umfangreiche Sachverhaltsermittlungen vorzunehmen, Anhörungen durchzuführen, die richtige Ermächtigungsgrundlage zu wählen und Fristen einzuhalten. Dabei ist das Individualprinzip einzuhalten. Ziel dieser Thematik ist es, die Bescheide nach den §§ 45, 50 SGB X und § 43 SGB II rechtssicher zu erlassen.

Inhalt

Mitwirkungspflichten im SGB II (Tag 1)

Systematik der gesetzlichen Regelungen und Abgrenzung der Regelungen nach dem SGB I und SGB II

Zusammenspiel Amtsermittlungsgrundsatz, §§ 20 ff. SGB X, Beratungspflichten nach § 14 SGB II und Mitwirkungspflichten

Allgemeine Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. SGB I,

Besondere Mitwirkungspflichten nach §§ 57 ff. SGB II und deren Rechtsfolgen und deren Abgrenzung zu den allgemeinen Mitwirkungspflichten nach dem SGB I

Mitwirkungspflichten bei der Beantragung vorrangiger Leistungen nach den § 12a und § 5 Abs. 3 SGB II

Mitwirkungspflichten im Rahmen der Gewährung vorläufiger Leistungen nach § 41a SGB II

Überblick Rückforderung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung nach dem SGB X

Verwaltungsverfahren aller Mitwirkungspflichten

Aufhebung und Erstattung von Leistungen (Tag 2)

Vorarbeiten: Sachverhaltsermittlung nach § 20 SGB X, ohne „Sachverhaltsquetsche“, Anhörungsverfahren nach § 24 SGB X, auch unter dem Aspekt der Jahresfrist nach den §§ 45, 48 SGB X, sowie Anhörungsmuster aus der Praxis

Richtige Ermächtigungsgrundlage: Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes nach § 45 SGB X, Widerruf nach § 47 SGB X, Aufhebung nach § 48 SGB X, sowie Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen nach § 50 SGB X

Ausschlussfristen (insbesondere Jahresfrist) nach § 45 und § 48 SGB X

Erstattungsvoraussetzungen nach § 50 SGB X

Aufrechnung nach § 43 SGB II (Überblick)

Seminar-Nummer

F-1204

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Dirk Farchmin

Entgelt

€ 299,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

18.04.2023 - 19.04.2023

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