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3 - JobCenter - Sonstige Themen der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Vorrangige Leistungen nach § 12a SGB II – Ein elementarer Baustein in der Praxis der Leistungsgewährung

Zielgruppe

Mitarbeitende in Jobcentern

Beschreibung

Der Begriff der Vorrangigen Leistung dürfte in der Praxis jedem bereits einmal begegnet sein. Doch was bedeutet Vorrangigkeit eigentlich? Und welche Leistung ist damit gemeint?

Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind demnach verpflichtet vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Doch dies ist im behördlichen Alltag oftmals nicht so einfach wie es sich anzuhören vermag. Eine vorrangige Leistung muss durch den Mitarbeitenden erst einmal erkannt werden.

Grundlegend für eine korrekte Beratung und Aufforderung zur Inanspruchnahme ist es jedoch, zuerst einmal zu erkennen, welche Vorrangige Leistung konkret beansprucht werden könnte, um dann das jeweils vorgesehene Verfahren in Gang zu setzen.

Welche Leistungen kommen überhaupt in Betracht? Wie ist das vorgeschriebene Verfahren? Welche Mitwirkungspflichten haben die Beteiligten und wann darf das Jobcenter einen erforderlichen Antrag selbst bei einer anderen Behörde stellen?

Diese und weitere Fragen gilt es im Seminar zu klären. Denn nicht zuletzt durch die Änderungen des Starke-Familien- und des Bürgergeldgesetzes, ergeben sich gute Möglichkeiten für Beteiligte höhere Leistungen durch das Vorrangverhältnis zu erhalten.

Der Übergang in eine andere Leistungsart ist generell reibungslos zu gestalten und überzahlte Leistungen von dem anderen Träger zu erstatten. Wie das geht, klären wir anhand von Beispielen.

Inhalt

  • Bedeutung vorrangiger Leistungen für die Praxis
  • Überblick über vorrangige Leistungssysteme und deren Zugangsvoraussetzungen
  • Überleitung von Fällen an vorrangige Leistungsträger
  • Mitwirkungspflichten der Beteiligten
  • Folgen fehlender Mitwirkung
  • Möglichkeiten des Leistungsträgers im Falle mangelnder Mitwirkung
  • Anmeldung und Erfüllung von Erstattungsforderungen
  • Praxisbeispiele sowie
  • Aktuelle Rechtsprechung

Weitere Termine in 2026

12.05.2026
Online-Veranstaltungen am ifV

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Seminar-Nummer

K-1236

Ort

online
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Referenten

Florian Zang

Entgelt

€ 205,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

12.05.2026

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