6 - JobCenter - Aufhebung und Erstattung von Leistungen, Erstattungs- und Kostenersatzansprüche
Sozialwidriges Verhalten und wer zahlt dafür am Ende? Ersatzansprüche nach §§ 34 und 34a SGB II verständlich und praxisnah - online
Zielgruppe
Mitarbeitende die im Bereich SGB II in der Sachbearbeitung tätig sind und Ersatzansprüche verfolgen
Beschreibung
Wenngleich die zuschussweise Leistungserbringung unabhängig von den Gründen der Notlage erfolgt, ist mit den Vorschriften der §§ 34, 34a SGB II die Möglichkeit gegeben, die leistungsberechtigte Person für die schuldhafte Herbeiführung und Aufrechterhaltung der Hilfebedürftigkeit in Regress zu nehmen und einen Kostenersatz für vermeidbare Aufwendungen zu verlangen. Die Vorschrift ermöglicht neben und/oder an Stelle von Sanktionsvorschriften eine Refinanzierung von SGB II – Ausgaben.
Nach den Erfahrungen des Dozenten werden die Möglichkeiten dieser Norm in der Praxis unzureichend ausgeschöpft und teilweise nicht gesehen. Möglichkeiten und Grenzen von Kostenersatzforderungen werden anhand der ergangenen Rechtsprechung sowie weiterer Beispiele erörtert und aufgezeigt.
Die Mitarbeiter/-innen der Jobcenter sollen in der Lage sein, kostenersatzauslösende Sachverhalte zu erkennen und diese anhand der Kostenersatzvorschriften (§§ 34, 34a SGB II) zu beurteilen, zu prüfen und zu lösen. Entsprechendes gilt für Fragen der unselbständigen Erbenhaftung (§§ 34 Abs. 2, 34a Abs. 3 SGB II).
Inhalt
- Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten und rechtmäßiger Leistungserbringung (§ 34 SGB II)
- Voraussetzungen: Volljährigkeit, Leistungen, Sozialwidriges Verhalten (Definition, Beispiele, Rechtsprechungshinweise), Wichtiger Grund, Kausalität, Schuldhaftes Verhalten, Härte, Frist / Erlöschen des Ersatzanspruchs
- Umfang des Ersatzanspruchs
- Durchsetzung des Ersatzanspruchs, insbesondere Aufrechnungsmöglichkeiten
- Darstellung der Beziehungen zu den Sanktionsvorschriften sowie
- Unselbständige Erbenhaftung
- Kostenersatzanspruch gegenüber dem Verursacher einer rechtswidrig erbrachten Leistung (§ 34a SGB II)
- Zweck der Vorschrift und Abgrenzung zu den Aufhebungsvorschriften des SGB X
- Voraussetzungen: Kostenersatzpflichtige Person, Verursacher,
- Rechtswidrig erbrachte Leistung an einen Dritten keine zwingende Aufhebungsnotwendigkeit, Schuldhaftes Verhalten, Kausalität, Einhaltung der Frist, Verjährung
- Unselbständige Erbenhaftung, Fragen der gesamtschuldnerischen Haftung
Webseminartermine:
Tag 1: 09:00 - 12:30 Uhr
Tag 2: 14:00 - 16:30 Uhr
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Seminar-Nummer
K-1402
Ort
online
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Referenten
Dirk Weber
Entgelt
€ 215,00
Uhrzeit
09:00 - 12:30 Uhr
Termin
07.09.2026 - 08.09.2026