2 - JobCenter - Finanzielle Hilfen des SGB II
Auszubildende als Leistungsberechtigte im Bürgergeld - Ein besonderer Personenkreis mit anspruchsvoller Sonderstellung - online
Zielgruppe
Mitarbeitende in Jobcentern
Beschreibung
Auszubildende, die Bürgergeld beziehen möchten, unterliegen besonderen Regelungen, da vorrangige Leistungen wie BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in der Regel den Lebensunterhalt während der Ausbildung sichern sollen. Grundsätzlich sind Auszubildende, die eine förderfähige Ausbildung absolvieren, vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Ausbildung nicht durch BAföG oder BAB gefördert werden kann, beispielsweise bei bestimmten schulischen Ausbildungen. Ebenso können Härtefälle anerkannt werden, wenn trotz Förderfähigkeit eine finanzielle Notlage besteht, etwa weil BAföG oder BAB nicht ausreichen oder noch nicht bewilligt wurden.
Die Sonderregelungen, Ausnahmen und Gegenausnahmen sind dabei vielfältig und für den konkreten Einzelfall nicht immer offensichtlich.
Insgesamt erfordert die Bearbeitung von Bürgergeldanträgen bei Auszubildenden eine sorgfältige Prüfung, um sicherzustellen, dass die Leistungen korrekt und unter Berücksichtigung der individuellen Umstände bewilligt werden.
Inhalt
- Sonderregelungen für Auszubildende
- Personenkreis der Leistungsberechtigten
- Ausschlusstatbestände für den Leistungsbezug
- Ausschlussregelung für Auszubildende
- Ausnahmen vom Leistungsausschluss
- Förderungsfähigkeit der Ausbildung und Leistungen der Ausbildungsförderung nach BAföG und BAB
- Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II (Härteregelung, Erstausstattung und Mehrbedarfe)
- Auszubildende innerhalb von Bedarfsgemeinschaften
- Fallbeispiele / Übungen
Weitere Termine in 2026 |
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14.09.2026 | |
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Seminar-Nummer
K-1216
Ort
online
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Referenten
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Entgelt
€ 205,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
14.09.2026