Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

3 - JobCenter - Sonstige Themen der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Das neue Grundsicherungsgeld: Abschaffung von Bürgergeld und Änderungen durch das 13. SGB II - Änderungsgesetz über aktive und passive Leistungen im SGB II - online

Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter des operativen Bereichs im Jobcenter (Leistungssachbearbeitung, Integrationsfachkräfte, Arbeitgeberservice, Projektkoordination) inklusive der Führungskräfte, der Widerspruchs- und Klageabteilung sowie der Beschwerde- und Schlichtungsstelle bzw. der Innenrevision.

Beschreibung

Lange angekündigt hat die Regierungskoalition mit dem Referentenentwurf vom 16.10.2025 und 10.11.2025 sowie dem Kabinettsbeschluss vom 17.12.2025 umfangreiche Änderungen u. a. des SGB II auf den Weg gebracht, die zum 01.07.2026 in Kraft treten sollen.

Wegen der engen Verzahnung der Entscheidungen über die Gewährung aktiver und passiver Leistungen und die vielen Schnittstellen sind die Änderungen für den gesamten operativen Bereich von hoher Relevanz und erfordern an vielen Stellen Änderungen in den bisherigen Arbeitsabläufen.

Die Teilnehmer lernen die Auswirkungen und Neuerungen des 13. SGB II-Änderungsgesetzes kennen und eine erhalten eine Einführung in die neuen rechtlichen Grundlagen des Grundsicherungsgeldes, die sie in die Lage versetzen werden, die neuen gesetzlichen Vorgaben rechtssicher in der Praxis anwenden können.

Inhalt

  • Stärkung des Vermittlungsvorrangs (§ 3a SGB II-E, Änderungen bei § 10 SGB II-E, insbesondere für Erziehende und Selbständige)
  • Änderungen bei den Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten (Weiterentwicklung des Kooperationsplans, Rückkehr zum Erlass verpflichtender Verwaltungsakte)
  • Änderungen bei den Auskunfts- u. Mitwirkungspflichten Dritter, insbesondere von Vermietern (§ 60 SGB II-E) einschließlich neuer Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände
  • Streichung der Karenzzeit beim Vermögen, Einführung neuer, an bestimmte Lebensaltersstufen gebundener Vermögensfreibeträge
  • Änderungen bei den Unterkunftskosten, auch bereits in der Karenzzeit, durch Kleinstwohnungsregel, Beachtung der Mietpreisbremse einschließlich des gesetzlichen Forderungsübergangs auf das Jobcenter bei Verstoß, Deckelung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft in der Karenzzeit auf das 1,5-Fache der angemessenen Bedarfe, Einführung einer Informationspflicht während der Karenzzeit
  • Umgang mit Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen nach §§ 31 ff. SGB II-E – Einführung neuer Pflichtverletzungs-Tatbestände, Änderungen bei der Höhe und Dauer der Minderungen sowie der (persönlichen) Anhörung
  • Leistungsentzug bei mehrfachen Meldeversäumnissen bei fingierter fehlender Erreichbarkeit in einem komplexen, gestuften Verfahren und Rechtsfolgen von verspäteten persönlichen Vorsprachen auf Leistungsentzug und Leistungsminderungen durch Versäumung von Meldeterminen
  • Vorläufige Entscheidung nach § 41a SGB II-E und Aufrechnung nach § 43 SGB II-E, insbesondere Einführung einer Präklusionsregelung bzgl. des Nachreichens von Unterlagen bei der abschließenden Festsetzung
  • Ggfs. Ausblick auf weitere geplante Änderungen, sofern zum Zeitpunkt des Seminars schon bekannt (z. B. Einführung von Pauschalen bei der temporären BG)

Weitere Termine in 2026

23.04.2026

29.06.2026

weitere nach Bedarf

Online-Veranstaltungen am ifV

Ganz gleich, ob Sie sich für ein klassisches Online-Webinar oder einen unserer Online-Video-Kurse entschieden haben – nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Link sowie die Zugangsdaten zu unserem E-Learning-Center. Darüber gelangen Sie direkt zu Ihrem Seminar und dem BigBlueButton-Webinarraum. Ab dem Zeitpunkt können Sie den Raum betreten und in Ruhe Ihre Kamera und Ihr Mikrofon testen, damit zum Seminarstart auch alles reibungslos funktioniert. Sollten dabei Schwierigkeiten auftreten, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Seite.

Weitere Infos zu Ihrer Online-Teilnahme finden Sie: hier

Seminar-Nummer

K-1242

Ort

online
online

Referenten

Astrid Lente-Poertgen
Moritz Poertgen, Magister iuris

Entgelt

€ 230,00

Uhrzeit

09:00 - 15:30 Uhr

Termin

23.04.2026

oder Anmeldeformular drucken