Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

H.3 - Jugend - Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

Die Umsetzung der aktuellen Rechtslage zu §7a UVG – Online-Kurzseminar

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Unterhaltsvorschusskassen

Beschreibung

Ab dem 01.07.2017 wurde die Heranziehung von Unterhaltsschuldnerinnen und -schuldnern bei SGB-II-Leistungsbezug ohne eigenes Einkommen durch den Gesetzgeber im neuen § 7a UVG geregelt. In der Rechtsprechung war die gesetzliche Formulierung, dass Ansprüche „nicht verfolgt“ würden gleichwohl als zu unspezifisch bzw. nicht nur als „Vollstreckungsregelung“ beurteilt.

Seit dem 31. Mai 2023 liegt mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine höchstrichterliche Entscheidung vor. Dieses hat komplexe Auswirkungen, auf nicht nur in der Vollstreckung zu beachtende Fallkonstellationen.

Im Online-Kurzseminar werden diese Besonderheiten erschlossen und systematisch abgehandelt. Ziel ist die Übermittlung eines rechtskonformen wie auch händelbaren Verfahrens für die laufende Fallbearbeitung mit Blick auf die Heranziehung, die gerichtliche Geltendmachung, die Zwangsvollstreckung und das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren und die Behandlung der sogenannten Altfälle für die Zeiträume seit dem 1.7.2017.

Inhalt

  • Die Änderung der Richtlinien
  • Andere Beurteilung und Schlussfolgerung: der BGH und das OLG Frankfurt
  • Was ist konkret ein „§ 7a-Fall“?
  • Fallvarianten bei Vorliegen eines „§7a-Falles“: Neue Fälle, Altfälle, Titulierte und nicht titulierte Forderungen, o Amtswegig oder Darlegungs- und Beweislastumkehr, Geltendmachung im Vereinfachten Verfahren nach §§ 249ff FamFG, Vollstreckungen und die Möglichkeit der Vollstreckungsgegenklage, Anmeldung im Insolvenzverfahren

Der Termin am 11.12.2023 ist bereits ausgebucht.

Seminar-Nummer

N-5391

Ort

online
online

Referenten

Evelyn Runge

Entgelt

€ 95,00

Uhrzeit

09:00 - 12:00 Uhr

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