D.1 - Finanzen - Haushaltswesen
Altschulden-Entlastungsgesetz aus Sicht der Praxis – Online Kurzseminar
Zielgruppe
Zielgruppe der Veranstaltung sind Kämmerer/-innen, Verantwortliche und Mitarbeiter/-innen aus dem Finanzwesen.
Beschreibung
Mit dem Altschulden-Entlastungsgesetz (ASEG), das voraussichtlich am 09./10.07 im Landtag verabschiedet wird, hat die Diskussion über eine Entschuldung der Kommunen in NRW ein – zumindest vorläufiges – Ende gefunden. Rd. 9 Mrd. Euro an kommunalen Liquiditätskrediten werden in Landesschuld übernommen. Der genaue Betrag wird erst ab Ende des Jahres ermittelbar sein, nachdem alle kommunalen Entschuldungs-Anträge vorliegen.
Im Seminar geht es um die Aufgabe, einen erfolgreichen Antrag zu stellen. Welche Chancen hat meine Kommune, welche Voraussetzungen sind im Einzelnen zu erfüllen, wie ist der erforderliche Ratsbeschluss zu formulieren, wie sind die Wirtschaftsprüfer zu beauftragen?
Ausgangspunkt sind die in der kommunalen Bilanz vom 31.12.2023 testierten Liquiditätskredite einerseits, die liquiden Mittel andererseits. Beide Größen sind im Sinne des ASEG zu überprüfen – hieraus ergeben sich ggf. erhebliche Änderungen. Die Übernahme in die Landesschuld errechnet sich dann in einem iterativen Verfahren, in dem - für die NRW-Kommunen insgesamt - Mindest- und Spitzenentlastung in das richtige Verhältnis gebracht werden. erläutert; im Excel-Modell werden die Auswirkungen von Parameter-Änderungen berechnet.
Das Seminar richtet sich auch ausdrücklich an Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Finanzwesen, die keine Hilfen aus dem Altschulden-Entlastungsgesetz zu erwarten haben, wohl aber dieses nach außen zu kommunizieren haben.
Inhalt
• Wie ist der Liquiditätskreditbestand im Sinne des ASEG zu ermitteln, wie erfolgt die Abgrenzung zu Investitionskrediten?
• Wie ist die Höhe der liquiden Mittel zu ermitteln, die abzuziehen ist, insbesondere wie sind die „zweckgebundenen Eigenmittel“ im Sinne des ASEG auszulegen?
• Wie hat der Auftrag an die Wirtschaftsprüfer auszusehen?
• Was muss der Ratsbeschluss zur Antragstellung mindestens beinhalten?
• Wie werden Mindest- und Spitzenentlastung berechnet?
• Welche Gesichtspunkte sind bei der Auswahl der Liquiditätskredite zu berücksichtigen?
• Wie wirkt sich eine Teil-Entschuldung auf Ergebnis- und Finanzrechnung sowie Bilanz aus?
• Wie stehen die Chancen für eine weitergehende Bundesbeteiligung?
Im Ergebnis zeichnen sich erhebliche Probleme ab, innerhalb der vorgegebenen 4-Monats-Frist einen Antrag vorlegen zu können. Die Lösung besteht in einer weitgehenden Vereinfachung und Standardisierung des Antragsverfahrens.
Das Seminar wir in BigBlueButton stattfinden. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Seminar-Nummer
S-7091
Ort
online
online
Referenten
Dr. Manfred Busch
Entgelt
€ 160,00
Uhrzeit
09:00 - 12:00 Uhr
Termin
14.07.2025