F.3 - Ordnungswesen - Melde- und Passwesen
Auskunftssperren, bedingter Sperrvermerk, Datenweitergabe an Dritte
Zielgruppe
Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bürgerämtern und Bürgerbüros
Beschreibung
Ich brauche dringend eine Auskunftssperre – welche Unterlagen muss ich mitbringen? Ich hätte da gerne eine Auskunft – kann ich diese erteilen, obwohl eine Auskunftssperre besteht? Welche Daten dürfen unter welchen Voraussetzungen an Dritte gegeben werden? Darf ich Kollegen im Hause Daten mitteilen, obwohl die angefragte Person eine Auskunftssperre hat? Wie muss ich verfahren, wenn eine Anfrage aus dem Melderegister vorliegt und die Person schon verzogen ist? Gibt es Unterschiede bei der Bearbeitung einer Melderegisteranfrage, wenn die angefragte Person eine Auskunftssperre oder einen bedingten Sperrvermerk hat?
Haben Sie sich auch schon einmal einer dieser Fragen gestellt? Wie gehen Sie dann damit um? Wenn Sie die Antworten wissen wollen, dann haben Sie sich das richtige Seminar ausgesucht.
Teilnehmer und Teilnehmerinnen lernen hier die Rechtsgrundlagen kennen und diskutieren praktische Lösungen anhand von „echten“ Beispielen aus der Praxis, sodass Sie schwierigen Situationen rechtssicher entscheiden können.
Inhalt
- Auskunftssperren insbesondere bei Gefahr für Leib und Leben (§ 51 BMG)
- Bedingter Sperrvermerk (§ 52 BMG)
- Übermittlungssperren
- Einfache und erweiterte Melderegisterauskunft bei eingetragener ASP
- Gruppenauskunft an Private und Behörden
- Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen
Seminar-Nummer
N-4108
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Markus Mergenschröer
Entgelt
€ 210,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
06.11.2025