I.4 - Soziale Hilfen - Wohngeldleistungen
Das Wohngeld – Voraussetzungen und Verfahren nach dem Wohngeldgesetz
Zielgruppe
Mitarbeitende der Sachbearbeitung im Wohngeld auf jeder Ebene und mit jedem Erfahrungsgrad
Beschreibung
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Seit über 55 Jahren hilft das Wohngeld Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. So das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB).
Doch wer ist wirklich berechtigt und wie hoch ist das Wohngeld? Was ist Einkommen und wieviel davon muss selbst für die Miete oder den Lastenzuschuss eingebracht werden?
Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden!
Was macht das Wohngeld so besonders?
Die bislang umfangreichste Wohngeldverbesserung - das Wohngeld-Plus - Gesetz - ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Die Höhe des Wohngeldes wurde deutlich angehoben und eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente eingeführt. Das Wohngeld für die bisherigen Wohngeldhaushalte verdoppelt sich im Schnitt, der Empfängerkreis wird verdreifacht: Damit wird die Wirksamkeit des Wohngeldes wie nie zuvor erhöht und die Haushalte mit geringen Einkommen entlastet, die es am dringendsten benötigen: darunter viele Rentnerinnen und Rentner, Familien und Alleinerziehende und Menschen, die für den Mindestlohn jeden Tag arbeiten. Viele Haushalte oberhalb der bisherigen Einkommensgrenzen des Wohngeldes werden anspruchsberechtigt. Damit wird das Wohngeld zu einer Unterstützungsleistung für deutlich mehr Menschen im Niedrigeinkommensbereich.
Ziel des Seminars
Die Teilnehmenden können nach dem Seminar Anträge auf Wohngeld sicher bearbeiten und die Neuerungen der Wohngeldreform 2023 nachzuvollziehen und umsetzen. Sie sind handlungssicherer in der täglichen Arbeit und können Anträge damit schneller bearbeiten.
Inhalt
- Einleitung in das Wohngeld und die Wohngeldreform 2023 („Wohngeld plus“)
- Wohngeldberechtigte
- Haushaltsmitglieder
- Zusammentreffen mehrerer Wohngeldberechtigten: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
- Ausländer im Wohngeldrecht (insb. Sicherung des Lebensunterhalts)
- Transferleistungsempfänger als Ausnahme in § 7 Abs. 1 WoGG
- Die Rückausnahmen: Darlehen, Vorrangige Leistung (pflichtiger und freiwilliger Wechsel ins Wohngeld), Nichtbewilligung der Transferleistung;
- Berechnungsformel: Zu berücksichtigende Miete, Anteilige Berücksichtigung, Einkommensbegriffe und Abzugs- und Freibeträge
- Besonderheiten des Verfahrens: Antrag, Zuständige Behörde, Entscheidung, Zahlung, Änderungen im Bewilligungszeitraum und Datenabgleich
Seminar-Nummer
K-0801
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Alexander Ziegert
Entgelt
€ 205,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
20.05.2025