I.2 - Soziale Hilfen - Leistungen nach dem 3. und 4. Kap. SGB XII
Die vorläufige Leistungsbewilligung nach § 44a SGB XII
Zielgruppe
Mitarbeitende in Sozial- und Grundsicherungsämtern, sowie Justiziare, Widerspruchs- und Klagesachbearbeitung, Rechnungsprüfung
Beschreibung
Die vorläufige Leistungsbewilligung kann auf verschiedene Arten erfolgen, doch eines ist klar:
§ 44a SGB XII lässt kein Ermessen zu!
Das bedeutet, dass eine endgültige Bewilligung in Fällen, in denen eigentlich nur eine vorläufige angezeigt wäre, schnell rechtswidrig wird. Ein materieller Fehler mit weitreichenden Folgen.
Denn einmal entstandene Überzahlungen aus einer rechtswidrigen Bewilligung lassen sich nur unter den engen Voraussetzungen des § 45 SGB X zurückfordern. In der Praxis bedeutet das oft: Vertrauensschutz für die Leistungsberechtigten und damit ein finanzieller Schaden für die Behörde.
Kein Kavaliersdelikt, sondern ein echtes Risiko.
Die Herausforderung dabei ist nicht nur, dass die Gründe für eine vorläufige Bewilligung im Gesetz nur abstrakt gefasst sind. Die konkrete Auslegung verlangt ein sicheres Gespür für die Materie. Während Einkünfte aus Werkstätten, ausländische Renten oder Erwerbseinkommen noch vergleichsweise bekannte Beispiele sind, lauern viele Unsicherheiten im Detail.
Die Veranstaltung zielt auf ein ganzheitliches Verständnis dieser Vorschrift ab, dass nicht nur die Gründe einer Vorläufigkeit erkannt werden, sondern auch alle weiteren Besonderheiten die mit dieser Bewilligungsart einher gehen.
Von einer ggf. zu treffenden Einkommensprognose, über die spezialgesetzlichen Mitwirkungspflichten und der eigenständigen Erstattungsregelung des § 44a SGB XII, klären wir auch die Entstehung sowie den Sinn und Zweck der Vorschrift, verbunden mit vielen gerichtlichen Entscheidungen.
Inhalt
- Entstehung, Sinn und Zweck des § 44a SGB XII
- Gründe einer Vorläufigkeit
- Zwingende Bestandteile einer vorläufigen Bewilligung
- Adressat, Form, Inhalt und Begründung einer vorläufigen Bewilligung
- Leistungsvoraussetzungen
- Bindungswirkung der vorläufigen Entscheidung (Änderung für die Zukunft bzw. Vergangenheit?)
- Spezielle Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten und Folgen fehlender Mitwirkung
- abschließende Festsetzung und Saldierungsmöglichkeit
- Die Festsetzungsfiktion
- Anrechnung und Erstattung erbrachter Leistungen
- Verfahrensrechtliche Anforderungen und Fristen
- Rechtsschutz gegen vorläufige Bewilligungen und abschließende Festsetzungen
Weitere Termine in 2026 |
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24.02.2026 08.09.2026 |
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Seminar-Nummer
K-0201
Ort
online
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Referenten
Dennis Kleineberg
Entgelt
€ 205,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
02.09.2025