I.3 - Soziale Hilfen - Spezielle Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII außerhalb von Einrichtungen - (1,5 Tage)
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des örtlichen Trägers der Sozialhilfe, die mit der Bearbeitung von Leistungsfällen im Bereich der Hilfe zur (häuslichen) Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII befasst sind.
Beschreibung
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII kommen neben den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) in Betracht – werden allerdings im Gegensatz zu diesen bedarfsorientiert unter Berücksichtigung von Einkommen und / oder Vermögen gewährt.
Im Rahmen des Seminars erhalten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen Kenntnisse über die relevanten rechtlichen Grundlagen, um im Einzelfall die nötige Entscheidungs- und Handlungssicherheit zu erlangen und den Leistungsanspruch im Rahmen der ambulanten Hilfen nach dem 7. Kapitel SGB XII prüfen und korrekt berechnen zu können.
lm Rahmen des Seminars wird ein umfassendes Schulungsmanuskript zur Verfügung gestellt
Methodik: Vortrag und fachliche Inputs mit Diskussion zu Einzelproblemen, Fallbeispiele und Übungen sowie moderierter Erfahrungsaustausch
Inhalt
- Hilfearten im SGB XII (Überblick),
- Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGBXI (Überblick),
- Anspruchsberechtigter Personenkreis und sachliche Voraussetzungen nach dem 7. Kapitel SGB XII,
- Maßnahmen und Leistungen im Rahmen der ambulanten Hilfe zur Pflege (Arbeitgeber- bzw. Assistenzmodell),
- Bindungswirkung (§ 62 SGB XII),
- Leistungskonkurrenz (§ 66 SGB XII),
- Wirtschaftliche Voraussetzungen nach dem 11. Kapitel SGB XII (Einsatz von Einkommen und Vermögen),
- Fallbeispiele und Übungen sowie
- Aktuelles aus der Rechtsprechung und gesetzliche Vorhaben
Tag 1 9.4. 09:00-16:00 Uhr; Tag 2 10.4. 09:00-12:30 Uhr
Seminar-Nummer
F-0303
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Michael Grosse
Entgelt
€ 280,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
09.04.2025 - 10.04.2025