M.1 - Bauhof und Grünflächen
Kommunale Straßenfinanzierungsstrategien nach Abschaffung der Straßenbaubeiträge in NRW
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus Kämmerei sowie Tiefbau und Bauhof aus Kommunen in NRW
Beschreibung
Die Straßenbaubeiträge sind zwar in NRW abgeschafft. Aber Straßenbau und Straßenerhaltung bleiben unverändert im kommunalen Aufgabenportfolio. Erhaltung und Finanzierung erfolgen nun nach einem ganz neuen Muster: Zum einen hat eine Kommune unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch gegen das Land hinsichtlich des ausgefallenen Beitrags.
Des Weiteren benötigen die Kommunen Strategien zur Entwicklung und Erhaltung ihrer Straßeninfrastrukturen unter Einbindung der Politik und der Bürgerschaft, um eine Finanzierung im eigenen Haushalt sicherzustellen. Das bedeutet: Wegekonzepte bzw. Straßenerhaltungskonzepte müssen aufgestellt werden, die neben technischen und kalkulatorischen Planungen und Abwägungen beachtliche Abstimmungserfordernisse mit Politik und Bürgerschaft mit sich bringen.
Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Erstausbau bleibt zudem vorerst als pflichtige Aufgabe bestehen. Für einige Zeit entsteht so ein mehrstufiges Refinanzierungssystem, das durch die Dozenten vorgestellt und erläutert wird: Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, unterliegen der landesgesetzlichen Erstattungsleistung. Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 1. Januar 2024 beschlossen, unterfallen dem bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Recht. Für Straßenbaumaßnahmen, die vor noch längerer Zeit beschlossen wurden, gilt sogar weiterhin das alte Straßenbaubeitragsrecht.
Ziel des regelmäßig fortzuschreibenden Straßen- und Wegekonzeptes ist es, im Sinne eines Handlungskonzeptes Transparenz über Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.
Inhalt
- Was sind refinanzierbare Straßenausbaumaßnahmen?
- nachmalige/andersartige Herstellung, Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung
- welche Begriffe müssen weiterhin „sitzen“?
- Was sind Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Das Straßen- und Wegekonzept der Kommune
- Verfahren zur Erstellung einer transparenten Straßenrankingliste - (Bewertungsmatrix)
- Kommunikation mit Politik und Bürgerschaft/Anliegern
- Anliegerversammlungen - Wechselwirkung von Bürgerbeteiligung und Wegekonzept
In dem Seminar erfahren die Teilnehmer/innen, was mit der Einführung des neuen Systems seit 2024 für eine erfolgreiche Antragstellung bei der NRW-Bank notwendig ist. Die Dozenten schaffen Klarheit in diesem unübersichtlichen System und erarbeiten Vorschläge für eine strategische Vorgehensweise.
Der Termin am 6.2.2025 ist ausgebucht.
Seminar-Nummer
S-6442
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Bernd Mende
Dr. jur. Roland Thomas
Entgelt
€ 350,00
Uhrzeit
09:30 - 16:15 Uhr
Termin
27.05.2025