C.9 - Gleichstellung
Neu in der Gleichstellungsarbeit: Der Gleichstellungsplan
Zielgruppe
Gleichstellungsbeauftragte und weitere Mitarbeiter/-innen aus Gleichstellungsstellen mit wenig Berufserfahrung oder Grundkenntnissen in dieser Funktion
Beschreibung
Das Landesgleichstellungsgesetz NRW sieht die Erstellung eines Gleichstellungsplans vor. In der Praxis stellt sich dabei häufig die Frage, wie ein Plan so aufgestellt werden kann, dass er den gesetzlichen Vorgaben und der Struktur der eigenen Verwaltung gerecht wird.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen, was bei der Erstellung eines praxisnahen und behördenindividuellen Gleichstellungsplans beachtet werden sollte. Zudem sind sie in der Lage, wirkungsvoll bei der Erstellung des Gleichstellungsplans zu unterstützen, und reflektieren ihre eigene Rolle in dem Prozess.
Der Seminartag gestaltet sich zweigeteilt. Im ersten Teil der Veranstaltung werden die theoretischen Grundlagen erarbeitet. Der zweite Teil ist dann der Praxis gewidmet. Hier besteht Gelegenheit, den Gleichstellungsplan der eigenen Behörde genauer zu untersuchen und Optimierungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Zudem haben Sie Gelegenheit, andere Gleichstellungsbeauftragte kennenzulernen und sich über Beispiele / Anregungen aus anderen Gleichstellungsplänen auszutauschen.
Inhalt
- Gesetzliche Vorgaben, u.a. Zuständigkeiten und Rollenverständnis der Gleichstellungsbeauftragten
- Sinn und Zweck des Gleichstellungsplans
- Erstellung eines Gleichstellungsplans: Bestandserfassung und Analyse der Daten, Entwicklung von Ideen für Zielformulierungen und zugehörigen Maßnahmen, Bekanntmachung und Umsetzung
- Einbindung des Gleichstellungsplans in die Personalentwicklung vor Ort
Die Themen sind als Hinweise zu verstehen und können durch Fragen an die Referentinnen ergänzt werden.
Seminar-Nummer
I-3057
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Andrea vom Bruch
Nicole Heiden
Entgelt
€ 225,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
25.09.2025