Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

D.2 - Finanzen - Bilanzbuchhaltung

Praxis der Bilanzbuchhaltung: Bilanzielle Verlustvorträge in der Praxis

Zielgruppe

Bilanzbuchalter/-innen aus Kommunalverwaltungen sowie Verantwortliche und Mitarbeiter/-innen aus dem Haushaltswesen

Beschreibung

Mit dem 3. NKFWG NRW wurde die Möglichkeit zur Verwendung sogenannter „Verlustvorträge“ im kommunalen Rechnungswesen in NRW eingeführt (vgl. § 84 Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 S. 3 GO NRW). Die Bilanzposition der Verlustvorträge ist auch bei der Bemessung des formellen Haushaltsausgleichs und der Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten von Bedeutung.

Die bisherige Praxis zeigt allerdings teilweise eine uneinheitliche Umsetzung der neuen Vorschriften. Im Seminar werden die (vertretbaren) Alternativen einer Verwendung des Instrumentes des Verlustvortrages (und dessen Deckung spätestens nach drei Jahren) soweit sie in der Praxis auftauchen, vorgestellt und diskutiert.

Inhalt

  • Was ist ein „Verlustvortrag“ i.S.d. § 84 Abs. 2 GO NRW?
  • Rechtsgrundlagen seit Änderungen des 3. NKFWG
  • Verlustvorträge im Haushaltsplan – ein Praxisreview
  • Verlustvorträge im Jahresabschluss – ein Praxisreview
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verlustvortrages
  • Der Ansatz von Verlustvorträgen in der Haushaltsplanung
  • Nachweis von Verlustvorträgen im Haushaltsplan (Anlagen)
  • Verlustvorträge bei drohender Überschuldung
  • Bilanzierung von Verlustvorträgen im Jahresabschluss
  • Angabepflichten zu Verlustvorträgen im Anhang
  • Verlustvorträge in der Ergebnisverwendungsrechnung
  • Empfehlungen

Seminar-Nummer

S-7133

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Christoph Heck

Entgelt

€ 250,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

22.10.2026

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