D.2 - Finanzen - Bilanzbuchhaltung
Praxis der Bilanzbuchhaltung: Bilanzielle Verlustvorträge in der Praxis
Zielgruppe
Bilanzbuchalter/-innen aus Kommunalverwaltungen sowie Verantwortliche und Mitarbeiter/-innen aus dem Haushaltswesen
Beschreibung
Mit dem 3. NKFWG NRW wurde die Möglichkeit zur Verwendung sogenannter „Verlustvorträge“ im kommunalen Rechnungswesen in NRW eingeführt (vgl. § 84 Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 S. 3 GO NRW). Die Bilanzposition der Verlustvorträge ist auch bei der Bemessung des formellen Haushaltsausgleichs und der Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten von Bedeutung.
Die bisherige Praxis zeigt allerdings teilweise eine uneinheitliche Umsetzung der neuen Vorschriften. Im Seminar werden die (vertretbaren) Alternativen einer Verwendung des Instrumentes des Verlustvortrages (und dessen Deckung spätestens nach drei Jahren) soweit sie in der Praxis auftauchen, vorgestellt und diskutiert.
Inhalt
- Was ist ein „Verlustvortrag“ i.S.d. § 84 Abs. 2 GO NRW?
- Rechtsgrundlagen seit Änderungen des 3. NKFWG
- Verlustvorträge im Haushaltsplan – ein Praxisreview
- Verlustvorträge im Jahresabschluss – ein Praxisreview
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Verlustvortrages
- Der Ansatz von Verlustvorträgen in der Haushaltsplanung
- Nachweis von Verlustvorträgen im Haushaltsplan (Anlagen)
- Verlustvorträge bei drohender Überschuldung
- Bilanzierung von Verlustvorträgen im Jahresabschluss
- Angabepflichten zu Verlustvorträgen im Anhang
- Verlustvorträge in der Ergebnisverwendungsrechnung
- Empfehlungen
Seminar-Nummer
S-7133
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Christoph Heck
Entgelt
€ 250,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
22.10.2026