I.7 - Soziale Hilfen - Aufhebung und Erstattung von Leistungen, Erstattungs- und Kostenersatzansprüche
Sozialleistungsregress gegen Erben im SGB XII
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialämter und sozialen Fachbereiche der Kreise, Städte und Gemeinden und der überörtlichen Träger
Beschreibung
Fordern Sie nach dem Tod des Leistungsempfängers regelmäßig Kostenersatz von Erben? Oder sind Sie sich nicht sicher, wie Sie diese Vorschrift rechtmäßig anwenden und lassen daher berechtigte Ansprüche unverfolgt? Kostenersatz durch Erben kommt sicher nicht täglich in Ihrem Aufgabenbereich vor, es lohnt sich aber auf jeden Fall eine Prüfung vorzunehmen!
Denn der Schutz von geschütztem Vermögen, z. B. von Immobilien, ist grundsätzlich mit dem Tod der leistungsberechtigten Person beendet. Die Vorschriften zum Kostenersatz gegen die Erben ermöglichen Ihnen nach dem Tod des Leistungsempfängers in Abhängigkeit von der Erbmasse eine Refinanzierung aufgewandter Sozialhilfeleistungen. Von den Erben wird bis zur Höhe des Nachlasswertes ein Ersatz der Sozialhilfeleistungen erwartet, so dass in erheblichem Maße ein nachträglicher Ausgleich für Aufwendungen erfolgen kann. Lassen Sie diese Ansprüche nicht ungeprüft verfallen!
In diesem Seminar analysiert der Dozent mit Ihnen den Anwendungsbereich von § 102 SGB XII Er stellt dar, ob, wann und wie Sie einen Kostenersatz gegen die Erben geltend machen können. Die in den letzten Jahren ergangenen Urteile, insbesondere des Bundessozialgerichts, bezieht er in die Darstellung mit ein. So sind Sie in der Lage, rechtssicher den Kostenersatz zu betreiben.
Inhalt
- Selbständige Erbenhaftung nach §§ 102 SGB XII,
- Kostenersatzpflichtiger Personenkreis (Erbe, Ermessensauswahl),
- Umfang der Ersatzpflicht (Nachlasswertes, Sozialleistungen)
- Verfahrensfragen (Ausgabe von Musterbausteinen)
- Realisierung des Kostenersatzanspruchs
- Abgrenzung zur unselbständigen Erbenhaftung nach §§ 103, 104 SGB XII sowie §§ 45, 48, 50 SGB X
- Abgrenzung zu § 93 SGB XII
- Grundzüge des Erbrechts
- Fragen zur Erbenhaftung einer leistungsrechtlichen Person
- aktuelle Rechtsprechung
Seminar-Nummer
F-0401
Ort
ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
Referenten
Dirk Weber
Entgelt
€ 185,00
Uhrzeit
09:00 - 16:00 Uhr
Termin
26.05.2025