Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

K.1 - Hochbau und Gebäudemanagement

Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung NRW

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter/innen kommunaler Bauaufsichts- und Hochbaubehörden und Entwurfsverfassende

Beschreibung

Seit fast zwei Jahrzehnten arbeiten die Bauaufsichten ohne eine Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung. Dass es überhaupt eine Verwaltungsvorschrift gab, ist vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten gar nicht mehr bewusst. Im Zuge der drei Novellierungen der Landesbauordnung in den Jahren 2018 bis 2024 wird nun auch wieder eine aktuelle Verwaltungsvorschrift erwartet und die sollten Sie kennen!
Der Referent wird Sie zunächst an die rechtliche Einordnung und Handhabung der Vorschrift heranführen. Anschließend arbeitet er mit Ihnen die wesentlichen klärenden Aussagen aus den einzelnen Themenbereichen der Landesbauordnung heraus. So erschließen Sie sich diese wichtige Arbeitsgrundlage und damit wird Ihnen auch die konkrete Anwendung der LBO NRW leichter fallen.
Ein echtes Must-have-Seminar, wenn Sie in der Bauordnung tätig sind!

Anerkannt durch die Architektenkammer NRW (Registriernummer 25-502465-002)

Inhalt

  • Aufgabe und Zweck einer Verwaltungsvorschrift
  • Allgemeine Vorschriften bis zum Grundstück und seine Bebauung: Bauliche Anlagen und Nutzungseinheiten, Gebäudeklassen, Erschließung von Grundstücken, Abstandsflächen
  • Brandschutzanforderungen: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Treppen und Treppenräume, Erster und zweiter Rettungsweg sowie Brandschutzkonzept
  • Bauordnungsrechtliche Verfahren: Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichten, Verfahrensfreie Bauvorhaben, Baugenehmigungsverfahren, Sonderbauten, Bautechnische Nachweise
  • und was noch wichtig wäre: Barrierefreies Bauen, Nachbarbeteiligung, Solaranlagenverordnung

Seminar-Nummer

N-6042

Ort

ifV im Wissenschaftspark
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen

Referenten

Manfred Müser

Entgelt

€ 200,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

18.09.2025

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