Fortbildung - Konzepte - Netzwerk

H.3 - Jugend - Unterhalt und Unterhaltsvorschuss

UVG - Vater unbekannt! Oder der Umgang mit der sogenannten „Diskothekenerklärung“ - online

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskassen

Beschreibung

Ist der VATER wirklich UNBEKANNT?!“ - Wenn die Mutter in ihrem Antrag auf Unterhaltsvor-schuss angibt, den Vater des Kindes bzw. der Kin-der nicht zu kennen, dann muss die Unterhaltsvor-schussstelle exakt nachfragen und die Aussagen überprüfen. Wenn heute ohne Bezugsdauerbegrenzung bis zu 18 Jahre lang Unterhaltsvorschussleistungen bewilligt werden können, handelt es sich ggf. um eine enorme Ausfallleistung. Die fehlenden Angaben bei der Feststellung der Vaterschaft sind bei der Entscheidungsfindung von besonderer Bedeutung. Wirklich unbekannt ist der Erzeuger des Kindes bzw. der Kinder nur selten.

Wenn die Mutter eines nicht in einer Ehe geborenen Kindes sich nicht weigert, bei der Feststellung der Vaterschaft mitzuwirken, aber erklärt, die Persona-lien des Vaters nicht oder nicht vollständig zu kennen, besteht die Möglichkeit, dass dies nicht zutrifft. Es bedarf daher zur Vermeidung von Missbräuchen einer Glaubhaftmachung des Sachverhalts, wie es zum Vorhandensein nur geringer Kenntnisse gekommen ist.

Die zuständigen Jugendämter sind auf die Konsequenzen einer eingehenden persönlichen Befragung der Kindesmutter in diesen Fällen hinzuweisen, um mögliche Widersprüche frühzeitig aufzudecken – solange die Erinnerung noch frisch ist. Richter im späteren Gerichtsverfahren dürfen diese Aufgabe nicht übernehmen (Hinweis des Bundesfamilienministeriums vom 19.08.1994).

Inhalt

  • Gesprächsführung mit der Antragstellerin,
  • Feststellung der Glaubhaftigkeit der konkreten Aussage zum Sachverhalt und die Glaubwürdigkeit der Mutter,
  • Gründe, warum eine Mutter den Vater ihres Kindes nicht benennt,
  • Anforderungen an die Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft im Rahmen des Ausschlusstatbestandes des § 1 Abs. 3 UVG,
  • Konfliktlagen besonderer Art,
  • Musterbescheid für eine Ablehnung, wenn die Konfliktlage nur unzureichend vorgetragen wird und nicht den strengen Anforderungen entspricht,
  • Aufklärung des Sachverhalts,
  • Qualität der Aussage - der inhaltliche Ansatz (vertiefende W-Fragen, Verwendung eines Fragenkatalogs? (der Fragenkatalog ist sehr fraglich), Wahrheits- und Lügensignale),
  • Rechtsprechung aktuell, insbesondere ab 2017,
  • Entscheidung treffen nach der Prüfung der Sach- und Rechtslage und Umsetzung in einen aussagekräftigen Bescheid, der einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung standhält,
  • Musterbescheide: „Ablehnung eines Neuantrages“ bzw. „Aufhebung eines Bescheides für die Zukunft“

Das Seminar findet als Online-Seminar in BigBlueButton statt. Hier wird Ihnen ein Zugang zum e-Schulungscenter des ifV eingerichtet, von dem aus Dokumente angesehen und der Zugang zum Webseminarraum ermöglicht wird. Für die Teilnahme ist eine funktionierende Internet-Verbindung erforderlich, nach Möglichkeit ein Headset, zur Not kann über Festnetztelefon eine Tonverbindung aufgebaut werden. Ein Download von Programmdateien ist nicht erforderlich. Sie können rechtzeitig Funktionstests von Ihrem Arbeitsplatz aus tätigen - hierzu steht Ihnen die im Zweifel die ifV-Technik-Hotline zur Verfügung.

Der Termin am 2.3.2023 und 19.4.2023 sind bereits ausgebucht.

Seminar-Nummer

P-5369

Ort

online
online

Referenten

Evelyn Runge

Entgelt

€ 205,00

Uhrzeit

09:00 - 16:00 Uhr

Termin

19.09.2023

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